Warnhinweis: Gefälschte E-Mails und Rechnungen

Aktuell werden wieder verstärkt gefälschte E-Mails, Briefe und Rechnungen versandt, die darauf abzielen, den Empfänger zu Zahlungen oder zur Herausgabe von persönlichen Daten wie Zugangsinformationen zu bewegen. Vermeintliche Absender sind dabei sehr oft Finanzbehörden, wie das Bundeszentralamt für Steuern oder Elster, oder die Zentralen Zahlstellen der Amtsgerichte – letztere oftmals nach Änderungen im Handelsregister.

1. Gefälschte E-Mail des Bundeszentralamts für Steuern

Wie das aktuell bei unserer Kanzlei eingegangene Beispiel einer angeblichen Zahlungsaufforderung des Bundeszentralamts für Steuern zeigt, sind diese gefälschten Schreiben auf den ersten Blick nicht von echten Dokumenten zu unterscheiden. Sie verwenden oftmals Betreffzeilen wie „Bescheid“, „Wichtige Mitteilung“ oder „Mitteilung der Bundesbehörde“. Hinzu kommt, dass Aufbau der Schreiben und die verwendeten Logos oftmals im gleichen Design wie die Originale gestaltet sind. Doch ein genauerer Blick lohnt sich:

Im Beispielfall war zwar der angezeigte E-Mail-Absender das „Bundeszentralamt für Steuern“. Die hinterlegten Detailinformationen gaben indes eine unbekannte Absenderadresse an. Darüber hinaus enthält die im Dokument angegebene Bankverbindung als Empfänger eine Privatperson und eine ausländische IBAN. Besonders perfide ist, dass im Text des Schreibens darauf hingewiesen wird, dass die Zahlung an den „zuständigen Sachverständigen“ zur „ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens“ vorzunehmen ist. Dies zusammen mit einer kurzen Zahlungsfrist und der Androhung möglicher Vollstreckungsmaßnahmen ist durchaus geeignet, Druck zur umgehenden Begleichung der angeblichen Forderung aufzubauen.

 

2. Gefälschte Rechnungen und Zahlungsaufforderungen des Handels- und Vereinsregisters

Verstärkt zu beobachten sind auch immer wieder Fake-Rechnungen, die angeblich vom „Amtsgericht“ versendet werden, nachdem der Empfänger eine Änderung im Handelsregister beantragt hat. Betrüger nutzen die Veröffentlichungen der Registerportale, um gezielt falsche Rechnungen und Zahlungsaufforderungen zu erstellen. Nach den Hinweisen des Amtsgerichts Hamm werden als Absender dieser meist per E-Mail versandten Nachrichten „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „Register Portal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“ oder auch „Industrie & Handelsregister“ unter Verwendung des Landeswappens ausgewiesen.

Es wird zur Zahlung eines vierstelligen Betrages an eine ausländische Kontoverbindung aufgefordert. Der Empfänger der Kontoverbindung ist zudem nicht das Amtsgericht bzw. die Zentrale Zahlstelle, sondern der Name einer Privatperson. Unterzeichnet sind die Rechnungen oftmals von „Dr. Jörg Raupach, Richter am Amtsgericht“ oder “Dr. Joachim Eiden”, Richter am Amtsgericht Osnabrück“. Diese Richter gibt es dort nicht.

3. Empfehlungen der Finanz- und Justizverwaltung

Leider sind bei betrügerischen E-Mails Absenderadressen oder Absendernamen oftmals schon so gestaltet, dass sie authentisch und vertrauenswürdig aussehen. Um bei der Unterscheidung von Spam-Mails zu echten Behördennachrichten eine Hilfestellung zu erhalten, hat die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg folgende Handlungsempfehlungen gegeben:

  • Die Steuerverwaltung sendet grundsätzlich nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten oder Rechnungen in Form eines E-Mail-Anhangs.
  • Derzeit versuchen Betrüger insbesondere per E-Mail oder mit gefälschten Webseiten mit ELSTER-Bezug an Informationen von Bürgern zu gelangen. Sie versenden E-Mails im Namen von ELSTER mit Titeln wie z.B. „Mahnverfahren eingeleitet“, „Meldung Ihrer aktuellen Krypto-Bestände“, „Rückzahlung Einkommensteuer“, „Rückerstattung zur Auszahlung bereit“, „Amtliche Mitteilung zur Einkommensteuer“.
  • Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen.
  • Die Steuerverwaltung wird in einer E-Mail niemals Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage, anfordern.
  • Klicken Sie nicht auf einen eingebetteten Link in einer E-Mail, wenn Sie Zweifel daran haben, dass die E-Mail von der Finanzverwaltung stammt.

Das Amtsgericht Leipzig warnt auf seiner Homepage vor diesen und weiteren Betrugsversuchen, z.B. durch Bezugnahme auf angeblich laufende Gerichtsverfahren, bei denen eine Rückmeldung über eine Antwort-Mailadresse erbeten wird sowie vor gefälschten SMS von Gerichten, bei denen zum Rückruf aufgefordert wird.

Warnhinweise zu gefälschten E-Mails gibt es weiterhin bei ELSTER. Aktuelle Warnhinweise können Sie darüber hinaus dem Bundeszentralamt für Steuern entnehmen, welches ebenso wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auch Tipps für den digitalen Alltag nebst Hinweisen für den Umgang mit E-Mails und im Internet gibt.

Weitere Praxistipps:

Überprüfen Sie erhaltene Dokumente ausnahmslos auf Echtheit. Achten Sie besonders auf einen stimmigen, vollständigen Briefbogen und Absender. Stimmen Firmenname, Rechtsform und Anschrift exakt mit Ihrem bekannten Vertragspartner überein? Auch eine ausländische IBAN ist ein Warnsignal. Prüfen Sie die Höhe des Rechnungsbetrages und angegebene Aktenzeichen bzw. Kundennummern. Ungewöhnlich hohe oder neue Gebühren sollten misstrauisch machen. Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in dem fraglichen Dokument angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die vorigem Schriftverkehr bzw. den offiziellen Webseiten der Behörden zu entnehmen ist. Ferner sollten Sie die angegebenen E-Mail-Adressen nicht kontaktieren.

Stand: 09.02.2026

 

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