Bislang wurde jeder Zahlungsauftrag ausgeführt, wenn darin eine gültige IBAN angegeben war. Ab Oktober 2025 werden Banken nun dazu verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Diese sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) ist Bestandteil einer 2024 erlassenen EU-Verordnung.
Zielsetzung der Gesetzesänderung
Die Empfängerprüfung soll zu mehr Schutz vor Betrug beitragen und Transparenz und Sicherheit im Euro-Zahlungsverkehrsraum schaffen. Dazu soll der Abgleich von Name und IBAN direkt bei Einreichung der Überweisung erfolgen und zwar unabhängig vom Übermittlungsweg und der verwendeten Software.
Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung soll in einem Ampelsystem angezeigt werden:
- Grüne Ampel: Übereinstimmung (Match)
- Gelbe Ampel: es bestehen Abweichungen (Close-Match)
- Rote Ampel: keine Übereinstimmung (No-Match)
Auswirkung der Gesetzesänderung
So wird sich die Empfängerüberprüfung auswirken:
- Für SEPA-Einzelüberweisungen findet die Prüfung verpflichtend statt.
- Für SEPA-Sammelüberweisungen soll die Prüfung optional sein – der Kontoinhaber trifft die Entscheidung, ob er Sammelüberweisungen mit Prüfung („Opt-In“) oder ohne Prüfung („Opt-Out“) vornehmen möchte
Das Ergebnis einer Empfängerüberprüfung wird umgehend angezeigt. Der Auftraggeber entscheidet dann, ob er die Zahlung freigeben oder stornieren möchte.
Keine Übereinstimmung von Empfänger und IBAN
Die Bank haftet für die Richtigkeit der von ihr angezeigten Empfängerüberprüfung und die daraus resultierenden Konsequenzen im Betrugsfall.
Wenn die Bank bei einem Zahlungsauftrag eine Warnung anzeigt, dass Empfänger und IBAN nicht übereinstimmen, kann der Überweisende entscheiden, ob er die Zahlung freigibt. Werden Überweisungen freigegeben, obwohl Empfängername und IBAN nicht übereinstimmen, so haftet generell der Überweisende. Gleiches gilt bei Sammelüberweisungen mit Opt-Out. Der Verzicht auf die Prüfung führt zur Haftung im Schadensfall.
Praxistipp:
Klären Sie folgende Fragen frühzeitig und stimmen Sie sich ggf. mit beteiligten Dienstleistern (z.B. Lohnbüro) hierzu ab:
- Sollen Sammelzahlungen mit Opt-In oder Opt-Out übermittelt werden?
- Wie soll mit Close-Matches umgegangen werden?
- Wie sollen No-Matches behandelt werden?
- Wie wird mit Sammelzahlungen verfahren, die mit Opt-In eingereicht wurden und Close-Matches oder No-Matches enthalten?
Stellen Sie sicher, dass Sie bei SEPA-Überweisungen die korrekten Namen (Kontoinhabername) verwenden. Denken Sie daran, dass Sie auch als Zahlungsempfänger durch Angabe des korrekten Namens verantwortlich dafür sind, dass Überweisungen erfolgreich an Sie vorgenommen werden können. Prüfen Sie dazu rechtzeitig Lieferanten-Stammdaten und die eigenen Rechnungsdaten (der Kontoinhabername sollte mit dem Unternehmensnamen übereinstimmen). Klären Sie offene Fragen am besten direkt mit Ihrer Hausbank.
Stand: 12.08.2025
Ansprechpartner:
Peter Kossatz (Steuerberater)
Kontaktdaten:
+49 (0)351 486 70 70