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	<title>Gesellschaftsrecht Archive - Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</title>
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	<title>Gesellschaftsrecht Archive - Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</title>
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		<title>Warnhinweis: Gefälschte E-Mails und Rechnungen</title>
		<link>https://kanzlei-stoelzel.de/warnhinweis-gefaelschte-dokumente/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Silke Arnold]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Feb 2026 09:14:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aktuell werden wieder verstärkt gefälschte E-Mails, Briefe und Rechnungen versandt, die darauf abzielen, den Empfänger [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/warnhinweis-gefaelschte-dokumente/">Warnhinweis: Gefälschte E-Mails und Rechnungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aktuell werden wieder verstärkt gefälschte E-Mails, Briefe und Rechnungen versandt, die darauf abzielen, den Empfänger zu Zahlungen oder zur Herausgabe von persönlichen Daten wie Zugangsinformationen zu bewegen. Vermeintliche Absender sind dabei sehr oft Finanzbehörden, wie das Bundeszentralamt für Steuern oder Elster, oder die Zentralen Zahlstellen der Amtsgerichte &#8211; letztere oftmals nach Änderungen im Handelsregister.</strong></p>
<h2><strong>1. Gefälschte E-Mail des Bundeszentralamts für Steuern</strong></h2>
<p><strong> <img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-4703 alignleft" src="https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt1-212x300.jpg" alt="" width="212" height="300" srcset="https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt1-212x300.jpg 212w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt1-724x1024.jpg 724w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt1-768x1086.jpg 768w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt1-1086x1536.jpg 1086w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt1-1448x2048.jpg 1448w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt1-scaled.jpg 1810w" sizes="(max-width: 212px) 100vw, 212px" /><img decoding="async" class="size-medium wp-image-4704 alignleft" src="https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt2-212x300.jpg" alt="" width="212" height="300" srcset="https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt2-212x300.jpg 212w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt2-724x1024.jpg 724w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt2-768x1086.jpg 768w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt2-1086x1536.jpg 1086w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt2-1448x2048.jpg 1448w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt2-scaled.jpg 1810w" sizes="(max-width: 212px) 100vw, 212px" /></strong></p>
<p>Wie das aktuell bei unserer Kanzlei eingegangene Beispiel einer angeblichen Zahlungsaufforderung des Bundeszentralamts für Steuern zeigt, sind diese gefälschten Schreiben auf den ersten Blick nicht von echten Dokumenten zu unterscheiden. Sie verwenden oftmals Betreffzeilen wie „Bescheid“, „Wichtige Mitteilung“ oder „Mitteilung der Bundesbehörde“. Hinzu kommt, dass Aufbau der Schreiben und die verwendeten Logos oftmals im gleichen Design wie die Originale gestaltet sind. Doch ein genauerer Blick lohnt sich:</p>
<p>Im Beispielfall war zwar der angezeigte E-Mail-Absender das „Bundeszentralamt für Steuern“. Die hinterlegten Detailinformationen gaben indes eine unbekannte Absenderadresse an. Darüber hinaus enthält die im Dokument angegebene Bankverbindung als Empfänger eine Privatperson und eine ausländische IBAN. Besonders perfide ist, dass im Text des Schreibens darauf hingewiesen wird, dass die Zahlung an den „zuständigen Sachverständigen“ zur „ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens“ vorzunehmen ist. Dies zusammen mit einer kurzen Zahlungsfrist und der Androhung möglicher Vollstreckungsmaßnahmen ist durchaus geeignet, Druck zur umgehenden Begleichung der angeblichen Forderung aufzubauen.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h2><strong>2. Gefälschte Rechnungen und Zahlungsaufforderungen des Handels- und Vereinsregisters</strong></h2>
<p>Verstärkt zu beobachten sind auch immer wieder Fake-Rechnungen, die angeblich vom „Amtsgericht“ versendet werden, nachdem der Empfänger eine Änderung im Handelsregister beantragt hat. Betrüger nutzen die Veröffentlichungen der Registerportale, um gezielt falsche Rechnungen und Zahlungsaufforderungen zu erstellen. Nach den Hinweisen des <a href="https://www.ag-hamm.nrw.de/behoerde/beh_aktuelles/Warnung-vor-einem-Betrugsversuch/index.php" target="_blank" rel="noopener">Amtsgerichts Hamm</a> werden als Absender dieser meist per E-Mail versandten Nachrichten „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „Register Portal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“ oder auch „Industrie &amp; Handelsregister“ unter Verwendung des Landeswappens ausgewiesen.</p>
<p>Es wird zur Zahlung eines vierstelligen Betrages an eine ausländische Kontoverbindung aufgefordert. Der Empfänger der Kontoverbindung ist zudem nicht das Amtsgericht bzw. die Zentrale Zahlstelle, sondern der Name einer Privatperson. Unterzeichnet sind die Rechnungen oftmals von „Dr. Jörg Raupach, Richter am Amtsgericht“ oder “Dr. Joachim Eiden”, Richter am Amtsgericht Osnabrück“. Diese Richter gibt es dort nicht.</p>
<h2><strong>3. Empfehlungen der Finanz- und Justizverwaltung</strong></h2>
<p>Leider sind bei betrügerischen E-Mails Absenderadressen oder Absendernamen oftmals schon so gestaltet, dass sie authentisch und vertrauenswürdig aussehen. Um bei der Unterscheidung von Spam-Mails zu echten Behördennachrichten eine Hilfestellung zu erhalten, hat die <a href="https://ofd-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Aktuelles/26_11_2025+Warnung+vor+Betrugsversuchen?LISTPAGE=cbi:///cms/6373283" target="_blank" rel="noopener">Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg</a> folgende Handlungsempfehlungen gegeben:</p>
<ul>
<li>Die Steuerverwaltung sendet grundsätzlich nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten oder Rechnungen in Form eines E-Mail-Anhangs.</li>
<li>Derzeit versuchen Betrüger insbesondere per E-Mail oder mit gefälschten Webseiten mit ELSTER-Bezug an Informationen von Bürgern zu gelangen. Sie versenden E-Mails im Namen von ELSTER mit Titeln wie z.B. „Mahnverfahren eingeleitet“, „Meldung Ihrer aktuellen Krypto-Bestände“, „Rückzahlung Einkommensteuer“, „Rückerstattung zur Auszahlung bereit“, „Amtliche Mitteilung zur Einkommensteuer“.</li>
<li>Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen.</li>
<li>Die Steuerverwaltung wird in einer E-Mail niemals Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage, anfordern.</li>
<li>Klicken Sie nicht auf einen eingebetteten Link in einer E-Mail, wenn Sie Zweifel daran haben, dass die E-Mail von der Finanzverwaltung stammt.</li>
</ul>
<p>Das <a href="https://www.justiz.sachsen.de/agl/?_cp=%7B%22accordion-content-4720%22%3A%7B%220%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen%22%3A%7B%22group%22%3A%22accordion-content-5022%22%2C%22idx%22%3A0%7D%2C%22accordion-content-5022%22%3A%7B%220%22%3Atrue%7D%7D" target="_blank" rel="noopener">Amtsgericht Leipzig</a> warnt auf seiner Homepage vor diesen und weiteren Betrugsversuchen, z.B. durch Bezugnahme auf angeblich laufende Gerichtsverfahren, bei denen eine Rückmeldung über eine Antwort-Mailadresse erbeten wird sowie vor gefälschten SMS von Gerichten, bei denen zum Rückruf aufgefordert wird.</p>
<p>Warnhinweise zu gefälschten E-Mails gibt es weiterhin bei <a href="https://www.elster.de/eportal/infoseite/sicherheit_(allgemein)" target="_blank" rel="noopener">ELSTER</a>. Aktuelle Warnhinweise können Sie darüber hinaus dem <a href="https://www.bzst.de/DE/Service/Betrug/warnung_betrugsversuche.html?nn=68098" target="_blank" rel="noopener">Bundeszentralamt für Steuern</a> entnehmen, welches ebenso wie das <a href="https://www.bsi.bund.de/DE/Home/home_node.html" target="_blank" rel="noopener">Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik</a> auch Tipps für den digitalen Alltag nebst Hinweisen für den Umgang mit E-Mails und im Internet gibt.</p>
<p><strong>Weitere Praxistipps:</strong></p>
<p>Überprüfen Sie erhaltene Dokumente ausnahmslos auf Echtheit. Achten Sie besonders auf einen stimmigen, vollständigen Briefbogen und Absender. Stimmen Firmenname, Rechtsform und Anschrift exakt mit Ihrem bekannten Vertragspartner überein? Auch eine ausländische IBAN ist ein Warnsignal. Prüfen Sie die Höhe des Rechnungsbetrages und angegebene Aktenzeichen bzw. Kundennummern. Ungewöhnlich hohe oder neue Gebühren sollten misstrauisch machen. Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in dem fraglichen Dokument angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die vorigem Schriftverkehr bzw. den offiziellen Webseiten der Behörden zu entnehmen ist. Ferner sollten Sie die angegebenen E-Mail-Adressen nicht kontaktieren.</p>
<p>Stand: 09.02.2026</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Kontaktdaten:</strong></p>
<p><a href="mailto:kontakt@stoelzel-gbr.de" target="_blank" rel="noopener">kontakt@stoelzel-gbr.de</a></p>
<p>+49 (0)351 486 70 70</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/warnhinweis-gefaelschte-dokumente/">Warnhinweis: Gefälschte E-Mails und Rechnungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Gesetzesänderung im Zahlungsverkehr – Abgleich Empfänger und IBAN</title>
		<link>https://kanzlei-stoelzel.de/gesetzesaenderung-im-zahlungsverkehr-abgleich-empfaenger-und-iban/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Silke Arnold]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Aug 2025 08:27:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fach-News]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Überweisung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#160; Bislang wurde jeder Zahlungsauftrag ausgeführt, wenn darin eine gültige IBAN angegeben war. Ab Oktober [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/gesetzesaenderung-im-zahlungsverkehr-abgleich-empfaenger-und-iban/">Gesetzesänderung im Zahlungsverkehr – Abgleich Empfänger und IBAN</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img decoding="async" class="wp-image-4597 alignright" src="https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2025/08/Ueberweisung-300x269.jpg" alt="" width="229" height="205" srcset="https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2025/08/Ueberweisung-300x269.jpg 300w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2025/08/Ueberweisung-1024x917.jpg 1024w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2025/08/Ueberweisung-768x688.jpg 768w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2025/08/Ueberweisung-1536x1375.jpg 1536w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2025/08/Ueberweisung-2048x1833.jpg 2048w" sizes="(max-width: 229px) 100vw, 229px" /></strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Bislang wurde jeder Zahlungsauftrag ausgeführt, wenn darin eine gültige IBAN angegeben war. Ab Oktober 2025 werden Banken nun dazu verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Diese sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) ist Bestandteil einer 2024 erlassenen </strong><a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400886" target="_blank" rel="noopener"><strong>EU-Verordnung</strong></a><strong>.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Zielsetzung der Gesetzesänderung</strong></h2>
<p>Die Empfängerprüfung soll zu mehr Schutz vor Betrug beitragen und Transparenz und Sicherheit im Euro-Zahlungsverkehrsraum schaffen. Dazu soll der Abgleich von Name und IBAN direkt bei Einreichung der Überweisung erfolgen und zwar unabhängig vom Übermittlungsweg und der verwendeten Software.</p>
<p>Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung soll in einem Ampelsystem angezeigt werden:</p>
<ul>
<li>Grüne Ampel: Übereinstimmung (Match)</li>
<li>Gelbe Ampel: es bestehen Abweichungen (Close-Match)</li>
<li>Rote Ampel: keine Übereinstimmung (No-Match)</li>
</ul>
<h2><strong>Auswirkung der Gesetzesänderung</strong></h2>
<p>So wird sich die Empfängerüberprüfung auswirken:</p>
<ul>
<li>Für SEPA-Einzelüberweisungen findet die Prüfung verpflichtend statt.</li>
<li>Für SEPA-Sammelüberweisungen soll die Prüfung optional sein – der Kontoinhaber trifft die Entscheidung, ob er Sammelüberweisungen mit Prüfung („Opt-In“) oder ohne Prüfung („Opt-Out“) vornehmen möchte</li>
</ul>
<p>Das Ergebnis einer Empfängerüberprüfung wird umgehend angezeigt. Der Auftraggeber entscheidet dann, ob er die Zahlung freigeben oder stornieren möchte.</p>
<h2><strong>Keine Übereinstimmung von Empfänger und IBAN </strong></h2>
<p>Die Bank haftet für die Richtigkeit der von ihr angezeigten Empfängerüberprüfung und die daraus resultierenden Konsequenzen im Betrugsfall.</p>
<p>Wenn die Bank bei einem Zahlungsauftrag eine Warnung anzeigt, dass Empfänger und IBAN nicht übereinstimmen, kann der Überweisende entscheiden, ob er die Zahlung freigibt. Werden Überweisungen freigegeben, obwohl Empfängername und IBAN nicht übereinstimmen, so haftet generell der Überweisende. Gleiches gilt bei Sammelüberweisungen mit Opt-Out. Der Verzicht auf die Prüfung führt zur Haftung im Schadensfall.</p>
<h4><strong>Praxistipp:</strong></h4>
<p>Klären Sie folgende Fragen frühzeitig und stimmen Sie sich ggf. mit beteiligten Dienstleistern (z.B. Lohnbüro) hierzu ab:</p>
<ul>
<li>Sollen Sammelzahlungen mit Opt-In oder Opt-Out übermittelt werden?</li>
<li>Wie soll mit Close-Matches umgegangen werden?</li>
<li>Wie sollen No-Matches behandelt werden?</li>
<li>Wie wird mit Sammelzahlungen verfahren, die mit Opt-In eingereicht wurden und Close-Matches oder No-Matches enthalten?</li>
</ul>
<p>Stellen Sie sicher, dass Sie bei SEPA-Überweisungen die korrekten Namen (Kontoinhabername) verwenden. Denken Sie daran, dass Sie auch als Zahlungsempfänger durch Angabe des korrekten Namens verantwortlich dafür sind, dass Überweisungen erfolgreich an Sie vorgenommen werden können. Prüfen Sie dazu rechtzeitig Lieferanten-Stammdaten und die eigenen Rechnungsdaten (der Kontoinhabername sollte mit dem Unternehmensnamen übereinstimmen). Klären Sie offene Fragen am besten direkt mit Ihrer Hausbank.</p>
<p>Stand: 12.08.2025</p>
<p><strong>Ansprechpartner:</strong></p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/peter-kossatz/" target="_blank" rel="noopener">Peter Kossatz</a> (Steuerberater)</p>
<p><strong>Kontaktdaten:</strong></p>
<p><a href="mailto:kontakt@stoelzel-gbr.de">kontakt@stoelzel-gbr.de</a></p>
<p>+49 (0)351 486 70 70</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/gesetzesaenderung-im-zahlungsverkehr-abgleich-empfaenger-und-iban/">Gesetzesänderung im Zahlungsverkehr – Abgleich Empfänger und IBAN</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Nutzen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes für Unternehmen</title>
		<link>https://kanzlei-stoelzel.de/nutzen-des-vierten-buerokratieentlastungsgesetzes-fuer-unternehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Silke Arnold]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Jan 2025 12:27:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fach-News]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Aufbewahrung]]></category>
		<category><![CDATA[Bürokratieentlastungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Buchungsbeleg]]></category>
		<category><![CDATA[Schriftform]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ende Oktober 2024 wurde nunmehr das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Auch wenn es einigen Verbänden und [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/nutzen-des-vierten-buerokratieentlastungsgesetzes-fuer-unternehmen/">Nutzen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes für Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-4394 alignright" src="https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2025/01/20250114_131031-300x193.jpg" alt="" width="300" height="193" srcset="https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2025/01/20250114_131031-300x193.jpg 300w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2025/01/20250114_131031-1024x660.jpg 1024w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2025/01/20250114_131031-768x495.jpg 768w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2025/01/20250114_131031.jpg 1284w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" />Ende Oktober 2024 wurde nunmehr das </strong><a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/323/VO.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>Vierte Bürokratieentlastungsgesetz</strong></a><strong> verabschiedet. Auch wenn es einigen Verbänden und Gremien nicht weit genug geht, so verspricht es doch einige Erleichterungen für Unternehmen.</strong></p>
<p><strong>Neben speziellen Regelungen in bestimmten Wirtschaftszweigen wurden auch branchenübergreifende Erleichterungen eingeführt, die wir nachfolgend beleuchten wollen:</strong></p>
<h2><strong>Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege</strong></h2>
<p>Die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sind von 10 Jahren auf 8 Jahre verkürzt worden (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html" target="_blank" rel="noopener">§ 147 Abs. 1 AO</a>). Dies beinhaltet insbesondere</p>
<ul>
<li>Rechnungen</li>
<li>Quittungen</li>
<li>Auftragsbelege</li>
<li>Bankauszüge</li>
</ul>
<p>Nicht umfasst sind jedoch Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte und dazugehörige Unterlagen sowie Zollunterlagen, die weiterhin 10 Jahre aufzubewahren sind.</p>
<h2><strong> </strong><strong>Anhebung der Schwellenwerte für Umsatzsteuer-Voranmeldungen</strong></h2>
<p>Um kleinere Unternehmen zu entlasten, wurden die für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung relevanten Schwellenwerte angehoben. Ab 2025 sind Unternehmen, deren Umsatzsteuerzahllast im Jahr 2024 nicht mehr als 2.000 EUR betragen haben, von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreit. Diese müssen nur noch Umsatzsteuer-Jahreserklärungen abgeben.</p>
<p>Ebenso wurde der Schwellenwert für die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung von 7.500 EUR auf 9.000 EUR angehoben. Auch hier ist die Umsatzsteuer des vorangegangenen Kalenderjahres maßgeblich.</p>
<h2><strong>Aufhebung von Schriftformerfordernissen</strong></h2>
<p>Zur Förderung des digitalen Rechtsverkehrs soll künftig die Textform (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126b.html" target="_blank" rel="noopener">§ 126b BGB</a>) die Regel darstellen und die Schriftform (Papierform) nur noch als Ersatz und bei speziellen Rechtsgeschäften beibehalten werden. Damit kann künftig nicht nur beim Abschluss von Gewerberaummietverträgen auf die Schriftform verzichtet und stattdessen die Textform verwendet werden.</p>
<p>Auch in weiteren Bereichen des Gesellschafts-, Zivil- und Arbeitsrechts wurden entsprechende Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht (Gesellschafterversammlungen, Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Betriebskostenabrechnungen, etc.), über welche wir teilweise bereits in unserem Beitrag vom 03.06.2024 (<a href="https://kanzlei-stoelzel.de/vierte-buerokratieentlastungsgesetz/" target="_blank" rel="noopener">Digitalen Arbeitsverträgen werden durch das geplante vierte Bürokratieentlastungsgesetz die Türen geöffnet</a>) informiert hatten .</p>
<p>Im Übrigen gilt grundsätzlich, dass die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden kann, sofern gesetzlich nichts anderes geregelt ist (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126.html" target="_blank" rel="noopener">§ 126 Abs. 3 BGB</a>). In diesem Fall muss das Dokument allerdings mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126a.html" target="_blank" rel="noopener">(§ 126a BGB</a>).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Fazit:</strong></p>
<p>Ob die Herabsetzung der Aufbewahrungsfristen und die Anhebung der Schwellenwerte wirklich zu einer Entlastung von Unternehmen führen wird, ist aus unserer Sicht fraglich. Unabhängig von den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sollten Buchungsbelege erst dann vernichtet werden, wenn diese für andere Zwecke, beispielsweise als Zahlungsnachweise oder für laufende Betriebsprüfungen, nicht mehr benötigt werden. Hier ist individuell zu prüfen, ob eine längere Aufbewahrung möglicherweise sogar zur Interessenwahrung des Unternehmens sinnvoll ist.</p>
<p>Und auch die Anhebung der Schwellenwerte für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen kann nur bedingt Entlastungen bringen. Denn diese ist Resultat aus der Verbuchung der Belege, welche auch weiterhin vorgenommen werden muss.</p>
<p>Dass die (elektronische) Textform nunmehr auch mehr und mehr in den gesetzlichen Regelungen Einzug hält, war längst überfällig und entspricht damit den an vielen Stellen bereits seit Längerem gelebten Alltag. Spannend bleibt hierbei aber die Festlegung der Kommunikationswege. Denn derzeit gibt es praktisch für jede Behörde, jedes Amt, jedes Gericht und Institution unterschiedliche Datenbanken, Authentifizierungen, Protokolle und technische Anforderungen. Hier würde die Festlegung von Standards durchaus Entlastungen schaffen.</p>
<p>Stand: 09.01.2025</p>
<p><strong>Ansprechpartner:</strong></p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/peter-kossatz/" target="_blank" rel="noopener">Peter Kossatz</a> (Steuerberater)</p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/cajus-wellens/" target="_blank" rel="noopener">Cajus Wellens</a> (Rechtsanwalt)</p>
<p><strong>Kontaktdaten:</strong></p>
<p><a href="mailto:kontakt@stoelzel-gbr.de" target="_blank" rel="noopener">kontakt@stoelzel-gbr.de</a></p>
<p>+49 (0)351 486 70 70</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/nutzen-des-vierten-buerokratieentlastungsgesetzes-fuer-unternehmen/">Nutzen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes für Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Angabe des Wohnorts im Handelsregister</title>
		<link>https://kanzlei-stoelzel.de/angabe-des-wohnorts-im-handelsregister/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Silke Arnold]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Sep 2024 11:24:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz & KI]]></category>
		<category><![CDATA[Fach-News]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Daten]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Handelsregister]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnort]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Handelsregister und die notwendige Eintragung der Geschäftsführung ist wohl jedem Unternehmer ein Begriff. Doch [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/angabe-des-wohnorts-im-handelsregister/">Angabe des Wohnorts im Handelsregister</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Handelsregister und die notwendige Eintragung der Geschäftsführung ist wohl jedem Unternehmer ein Begriff. Doch neben Namen und Geburtsdatum des jeweiligen Geschäftsführers, wird auch der Wohnort im Handelsregister eingetragen. Der Bundesgerichtshof (</strong><a href="https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;az=II%20ZB%207/23&amp;nr=137055" target="_blank" rel="noopener"><strong>BGH</strong></a><strong>) hatte nun zu entschieden, ob ein GmbH-Geschäftsführer dieser Eintragung auf Grundlage der DSGVO widersprechen und Löschung verlangen kann. </strong></p>
<h2><strong>Was ist das Handelsregister und welche Daten stehen drin?</strong></h2>
<p>Das Handelsregister wird bei den Amtsgerichten geführt und ist öffentlich zugänglich. Es verfügt über Informationen zu verschiedenen Unternehmen, wie den Sitz der Gesellschaft, die Rechtsform oder die Vertretungsbefugnisse der Organe und auch den Namen, Vornamen, Wohnort und das Geburtsdatum der Geschäftsführer.</p>
<p>Es gibt Unternehmen, die zwingend im Handelsregister eingetragen werden müssen. Das betrifft zum Beispiel GmbHs <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__7.html" target="_blank" rel="noopener">(§ 7 Abs. 1 GmbHG</a>). Die Unternehmen sind dann selbst für die Eintragung und Aktualisierung der Daten im Handelsregister verantwortlich. Kleingewerbetreibende können sich freiwillig eintragen lassen.</p>
<h2><strong>Angabe des Wohnorts im Handelsregister – Problematisch?</strong></h2>
<p>Im zu entscheidenden Fall stellte der Geschäftsführer der S-GmbH einen Antrag auf Löschung seines Geburtsdatums und seines Wohnortes aus dem Handelsregister. Zur Begründung führte er an, seine berufliche Tätigkeit bestehe im Umgang mit Sprengstoff, so dass bei ihm die Gefahr bestehe, Opfer einer Entführung oder eines Raubes zu werden, um die von ihm gehandhabten Stoffe zu erlangen. Deswegen seien sein Geburtsdatum und sein Wohnort unter anderem auch im Melderegister gesperrt.</p>
<h2><strong>BGH sieht keinen Anspruch auf Entfernung des Wohnorts aus dem Handelsregister</strong></h2>
<p>Der BGH sieht weder aus der DSGVO noch aus nationalem Recht einen Anspruch auf Entfernung der Angabe des Geburtsdatums und des Wohnorts aus dem Handelsregister.</p>
<p>Das Amtsgericht als Registergericht sei zwar Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Es besteht aber kein Löschanspruch, weil die Eintragung, Speicherung und Offenlegung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Registergerichtes erforderlich sei (<a href="https://dsgvo-gesetz.de/art-17-dsgvo/" target="_blank" rel="noopener">Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO</a>).</p>
<p>Dies müsse sich auch nicht aus einem Gesetz ergeben, sondern könne auch aus gewohnheitsrechtlichen Grundsätzen herrühren. Die Eintragung des Wohnorts sei entsprechend der seit dem Reichsgesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung vom 20.04.1892 geübte Praxis und damit als Gewohnheitsrecht anzuerkennen.</p>
<p>Auch die vom Geschäftsführer befürchteten Konsequenzen führen zu keiner anderen Entscheidung. Denn im vorliegenden Fall überwiege das Interesse an der Registerführung das Interesse an der Geheimhaltung. Es sei nicht ersichtlich, wie die Einsehbarkeit von Wohnort und Geburtsdatum ohne genaue Adressangabe die Gefahr erhöhe, wenn gleichzeitig die Geschäftsanschrift der GmbH einsehbar sei.</p>
<p>Stand: 29.08.2024</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ansprechpartner:</strong></p>
<p>Melanie Ludwig (Datenschutzbeauftragte)</p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/cajus-wellens/" target="_blank" rel="noopener">Cajus Wellens</a> (Rechtsanwalt)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Kontaktdaten:</strong></p>
<p><a href="mailto:kontakt@stoelzel-gbr.de" target="_blank" rel="noopener">kontakt@stoelzel-gbr.de</a></p>
<p>+49 (0)351 486 70 70</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Digitalen Arbeitsverträgen werden durch das geplante vierte Bürokratieentlastungsgesetz die Türen geöffnet</title>
		<link>https://kanzlei-stoelzel.de/vierte-buerokratieentlastungsgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Silke Arnold]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Jun 2024 13:25:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsvertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Bürokratieabbau]]></category>
		<category><![CDATA[Bürokratieentlastung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Schriftformerfordernis soll in vielen Bereichen durch die Textform ersetzt werden, insbesondere bei Vereins- sowie [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/vierte-buerokratieentlastungsgesetz/">Digitalen Arbeitsverträgen werden durch das geplante vierte Bürokratieentlastungsgesetz die Türen geöffnet</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Schriftformerfordernis soll in vielen Bereichen durch die Textform ersetzt werden, insbesondere bei Vereins- sowie GmbH-Gesellschafterbeschlüssen sowie auch bei Arbeitsverträgen. Dies erleichtert insbesondere die Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer die wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen nachzuweisen.</strong></p>
<h2><strong>Bürokratieabbau durch viertes Bürokratieentlastungsgesetz</strong></h2>
<p>Mit dem <a href="https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RegE/RegE_BEG_IV.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2" target="_blank" rel="noopener">vierten Bürokratieentlastungsgesetz</a> will die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag vereinbarten Bürokratieabbau weiter vorantreiben. Dieser Beitrag informiert in Kürze über einige der geplanten Änderungen in Bezug auf das Arbeits-, Gesellschafts- und Vereinsrecht.</p>
<h2><strong>Änderungen im Arbeitsrecht</strong></h2>
<p>Nach der geltenden Rechtslage kann ein Arbeitsvertrag zwar formfrei geschlossen werden. Die wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen muss der Arbeitgeber jedoch gemäß des Nachweisgesetzes schriftlich niederlegen, unterzeichnen und dem Arbeitnehmer aushändigen. Hierüber hatten wir bereits in unserem <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/strengere-regeln-im-nachweisgesetz-ab-01-08-2022/" target="_blank" rel="noopener">Beitrag zu den Änderungen des Nachweisgesetzes</a> informiert. Die Niederlegung der Arbeitsvertragsbedingungen soll zukünftig in Textform (z.B. per E-Mail) möglich sein. Dies hat zur Folge, dass Arbeitsverträge einschließlich der Vertragsbedingungen künftig vollständig digital geschlossen werden können, da keine eigenhändige Unterschrift mehr notwendig sein wird.</p>
<p>Des Weiteren sollen der Antrag auf Elternzeit des Arbeitnehmers nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie die Ablehnung des entsprechenden Antrags seitens des Arbeitgebers statt derzeit schriftlich sodann in Textform möglich sein.</p>
<h2><strong>Änderungen im Gesellschafts- und Vereinsrecht</strong></h2>
<p>Im Handels- und Steuerrecht soll die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege einheitlich von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. So können Kosten für die Lagerung der Belege eingespart werden.</p>
<p>Beschlussfassungen einer GmbH oder eines Vereins sind nach aktueller Rechtslage ohne Versammlung möglich, wenn alle Gesellschafter bzw. Mitglieder schriftlich zustimmen. Ferner kann die Änderung des Satzungszwecks eines Vereins in der Versammlung durch alle Mitglieder erfolgen, wobei nicht erschienene Mitglieder schriftlich zustimmen müssen. Auch in Bezug auf diese Regelungen soll die Schriftform jeweils durch die Textform ersetzt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ausblick:</strong></p>
<p>Der Bundesrat hat am 26.04.2024 in seiner <a href="https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0101-0200/129-24(B).pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1" target="_blank" rel="noopener">Stellungnahme</a> das Erfordernis des Bürokratieabbaus betont. Bezüglich des Entwurfs hat er weitere Änderungen vorgeschlagen, wie z.B. die Erleichterung der elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden. Die Bundesregierung hat nunmehr die Möglichkeit zur Gegenäußerung. Der Gesetzesentwurf wird dann gemeinsam mit der Stellungnahme und der Gegenäußerung beim Bundestag eingebracht, wo über den Entwurf abgestimmt wird.</p>
<p>Wird das Gesetz beschlossen, ist dies ein weiterer kleiner Schritt Richtung mehr Digitalisierung.</p>
<p>Stand: 03.06.2024</p>
<p><strong>Ansprechpartner:</strong></p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/sabine-stoelzel/" target="_blank" rel="noopener">Sabine Stölzel</a> (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht)</p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/cajus-wellens/" target="_blank" rel="noopener">Cajus Wellens</a> (Rechtsanwalt)</p>
<p><strong>Kontaktdaten:</strong></p>
<p><a href="mailto:kontakt@stoelzel-gbr.de" target="_blank" rel="noopener">kontakt@stoelzel-gbr.de </a></p>
<p>Tel.: +49 (0)351 486 70 70</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/vierte-buerokratieentlastungsgesetz/">Digitalen Arbeitsverträgen werden durch das geplante vierte Bürokratieentlastungsgesetz die Türen geöffnet</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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		<title>Nicht im Handelsregister eingetragener Gesellschafter-Geschäftsführer hat den Status eines Beschäftigten</title>
		<link>https://kanzlei-stoelzel.de/status_nicht_eingetragener_gf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Silke Arnold]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Feb 2024 07:59:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fach-News]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsführer]]></category>
		<category><![CDATA[Handelsregister]]></category>
		<category><![CDATA[Status]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#160; Die Publizität des Handelsregisters gilt auch gegenüber Sozialversicherungsträgern. Ist ein Geschäftsführer, der gleichzeitig mitbestimmender [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/status_nicht_eingetragener_gf/">Nicht im Handelsregister eingetragener Gesellschafter-Geschäftsführer hat den Status eines Beschäftigten</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-4293 alignright" src="https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2024/02/Foto-BLOG-Beitrag-Status-GF-3-300x264.jpg" alt="" width="301" height="265" srcset="https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2024/02/Foto-BLOG-Beitrag-Status-GF-3-300x264.jpg 300w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2024/02/Foto-BLOG-Beitrag-Status-GF-3-1024x902.jpg 1024w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2024/02/Foto-BLOG-Beitrag-Status-GF-3-768x677.jpg 768w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2024/02/Foto-BLOG-Beitrag-Status-GF-3-1536x1353.jpg 1536w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2024/02/Foto-BLOG-Beitrag-Status-GF-3-2048x1804.jpg 2048w" sizes="auto, (max-width: 301px) 100vw, 301px" /></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Die Publizität des Handelsregisters gilt auch gegenüber Sozialversicherungsträgern.</p>
<p></strong></p>
<p>Ist ein Geschäftsführer, der gleichzeitig mitbestimmender Gesellschafter ist, nicht im Handelsregister eingetragen, so kann der Sozialversicherungsträger diesen als abhängig Beschäftigten einstufen. Dadurch ist er sozialversicherungspflichtig.</p>
<p>Dies bestätigte das Landessozialgericht (LSG) Bayern mit Urteil vom 06.12.2023 (<a href="https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-40296?hl=true" target="_blank" rel="noopener">Az.: L 6 BA 97/21</a>).</p>
<h2><strong>Sachverhalt</strong></h2>
<p>Eine GmbH wurde 2010 durch zwei Personen gegründet, die jeweils 50 % der Anteile hielten. Nach dem Tod eines Gesellschafters veräußerte der Erbe dessen Geschäftsanteil 2014 an einen Neugesellschafter. Dieser wurde unmittelbar danach durch Gesellschafterbeschluss zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. Die Bestellung wurde erst im Jahr 2019 in das Handelsregister eingetragen. Bei einer Betriebsprüfung für den Zeitraum 2015 bis 2018 stellte der Sozialversicherungsträger fest, dass der Geschäftsführer als abhängig Beschäftigter sozialversicherungspflichtig ist. Die GmbH soll nun für den Zeitraum die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.</p>
<h2><strong>Entscheidung zur Publizität des Handelsregisters</strong></h2>
<p>Das LSG Bayern bestätigte die Einstufung als Beschäftigter, da der Sozialversicherungsträger auf den Inhalt des Handelsregisters vertrauen darf.</p>
<p>Die Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafters besteht gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html" target="_blank" rel="noopener">§ 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV</a>, wenn eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Hingegen ist der Gesellschafter selbstständig, wenn er die Geschicke der Gesellschaft mitbestimmt.</p>
<p>Ein Gesellschafter, der über 50 % der GmbH-Anteile hält, kann Einfluss auf die Gesellschaft ausüben, gleichwohl ob er Geschäftsführer oder nur Mitarbeiter ist. Er ist daher als Selbstständiger nicht sozialversicherungspflichtig. Hält der Gesellschafter exakt 50 % der Anteile und kann er daher Beschlüsse der Gesellschafterversammlung verhindern (Sperrminorität), bestimmt er die Geschicke der Gesellschaft mit, wenn er zusätzlich Geschäftsführer ist. Hingegen besteht ein Beschäftigungsverhältnis, sofern ein solcher Gesellschafter lediglich im Unternehmen mitarbeitet. Als Mitarbeiter besteht keine einem Selbstständigen vergleichbare Stellung. Im laufenden Geschäft ist der Mitarbeiter in seiner Vertretungs- und Entscheidungsbefugnis üblicherweise erheblich eingeschränkter als ein Geschäftsführer. Er kann in Kombination mit seiner Sperrminorität nur blockieren, aber nicht selbst gestalten.</p>
<p>Die Bestellung eines Geschäftsführers muss jedoch gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__39.html" target="_blank" rel="noopener">§ 39 Abs. 1 GmbHG</a> ins Handelsregister eingetragen werden. Wird die Bestellung nicht im Handelsregister eingetragen, so darf der Sozialversicherungsträger die Stellung des Geschäftsführers anhand des Arbeitsvertrages beurteilen. Insofern gilt die (negative) Publizität des Handelsregisters nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__15.html" target="_blank" rel="noopener">§ 15 HGB</a>: Was im Handelsregister steht, muss die Gesellschaft gegen sich gelten lassen. Was dort nicht steht, kann sie Dritten gegenüber nicht einwenden. Der Gesellschafterbeschluss ist insofern auch unbeachtlich, da die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses durch das Registergericht noch nicht erfolgt ist.</p>
<p>Gegen das Urteil des LSG Bayern wurde Revision zum Bundessozialgericht (BSG) eingelegt (Az.: B 12 BA 1/24 R). Das letzte Wort ist somit noch nicht gesprochen.</p>
<p><strong>Praxistipp:</strong></p>
<p>Auch wenn die Geschäftsführerbestellung schon mit Gesellschafterbeschluss wirksam ist, sodass der Geschäftsführer bereits vor der Eintragung tätig werden kann, sollte die Eintragung ins Handelsregister zügig erfolgen. Denn der Inhalt (bzw. der Nicht-Inhalt) des Handelsregisters gilt sowohl im Rechtsverkehr als auch gegenüber Sozialversicherungsträgern. Dadurch lassen sich hohe Nachzahlungen an die Sozialversicherungen vermeiden.</p>
<p><strong>Verfahrensgang:</strong></p>
<p>Revision anhängig: BSG &#8211; B 12 BA 1/24 R</p>
<p><a href="https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-40296?hl=true" target="_blank" rel="noopener">LSG Bayern, Urteil v. 06.12.2023 – L 6 BA 97/21</a></p>
<p>SG Bayreuth, Urteil v. 20.09.2021 – S 11 BA 54/20</p>
<p>Stand: 19.02.2024</p>
<p><strong>Ansprechpartner:</strong></p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/ralf-stoelzel/" target="_blank" rel="noopener">Ralf Stölzel</a> (Rechtsanwalt / Steuerberater)</p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/cajus-wellens/" target="_blank" rel="noopener">Cajus Wellens</a> (Rechtsanwalt)</p>
<p><strong>Kontaktdaten:</strong></p>
<p><a href="/word/header1.xml">kontakt@stoelzel-gbr.de</a></p>
<p>+49 (0)351 486 70 70</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/status_nicht_eingetragener_gf/">Nicht im Handelsregister eingetragener Gesellschafter-Geschäftsführer hat den Status eines Beschäftigten</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Haften Geschäftsführer*innen auf Zahlung des Mindestlohns?</title>
		<link>https://kanzlei-stoelzel.de/haften-geschaeftsfuehrerinnen-auf-zahlung-des-mindestlohns/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Silke Arnold]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Jan 2023 12:52:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fach-News]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vergütung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsführer]]></category>
		<category><![CDATA[Mindestlohn]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Geschäftsführer*innen einer GmbH haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft ihren Beschäftigten Mindestlohn [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/haften-geschaeftsfuehrerinnen-auf-zahlung-des-mindestlohns/">Haften Geschäftsführer*innen auf Zahlung des Mindestlohns?</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Geschäftsführer*innen einer GmbH haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft ihren Beschäftigten Mindestlohn zahlt. Doch haften Geschäftsführer*innen auch gegenüber den Beschäftigten direkt, wenn diese keinen Mindestlohn erhalten? Dies entscheidet in Kürze das Bundesarbeitsgericht, nachdem zwei Landesarbeitsgerichte hierzu unterschiedlicher Meinung waren. In beiden Fällen hat ein Arbeitnehmer den Geschäftsführer einer zahlungsunfähigen GmbH in Anspruch genommen, nachdem ihm kein Lohn mehr gezahlt wurde.</strong></p>
<h2><strong>Der Geschäftsführer haftet, so das Sächsische LAG</strong></h2>
<p>Im ersten Fall hat das Sächsische LAG mit Urteil vom 17.09.2019, 1 Sa 77/19, die Haftung des Geschäftsführers bejaht. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__1.html" target="_blank" rel="noopener">§ 1 MiLoG</a> sei ein Schutzgesetz im Sinne des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html" target="_blank" rel="noopener">§ 823 Abs. 2 BGB</a>. Verletze der Geschäftsführer die Pflicht, den Mindestlohn an den Arbeitnehmer auszuzahlen, so hafte er für die geleisteten Arbeitsstunden in Höhe des derzeit geltenden Mindestlohnsatzes.</p>
<h2><strong>Keine Haftung des Geschäftsführers nach dem Thüringer LAG</strong></h2>
<p>Anders sieht dies das Thüringer LAG in einem aktuelleren Fall (<a href="https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/JURE220025374" target="_blank" rel="noopener">Urteil vom 09.02.2022, 4 Sa 223/19</a>) und verneint einen Anspruch gegen den Geschäftsführer. Zum einen sei die Zahlung des Mindestlohns eine gesetzliche Pflicht, welche lediglich die Gesellschaft als Arbeitgeberin treffe. Zum anderen hafte der Geschäftsführer auch nicht gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html" target="_blank" rel="noopener">§ 823 Abs. 2 BGB</a> i.V.m. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__1.html">§ 1 MiL</a>oG, denn im vorliegenden Fall sei der Schutzzweck nicht gegeben. Das Mindestlohngesetz soll angemessene Arbeitsbedingungen sicherstellen und schütze deshalb vor der Zahlung unangemessen niedriger Löhne. Es schütze hingegen nicht den Arbeitnehmer vor einem gesamten Lohnausfall. Einen solchen habe der Arbeitnehmer aber gegenüber dem Geschäftsführer geltend gemacht.</p>
<p>Die Nichtzahlung oder nicht rechtzeitige Zahlung von Mindestlohn kann für den Geschäftsführer zwar eine Ordnungswidrigkeit gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__9.html" target="_blank" rel="noopener">§ 9 Abs. 1 OWiG</a>  i.V.m. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__21.html" target="_blank" rel="noopener">§ 21 Abs. 1</a> Nr. 9 MiLoG  nach sich ziehen. Hier werde aber nach Ansicht des <a href="https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/JURE220025374" target="_blank" rel="noopener">Thüringer LAG</a>  nur eine Strafbarkeitslücke und keine mögliche Haftungslücke geschlossen. Daher begründet auch die Ordnungswidrigkeit keinen Schadensersatzanspruch nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html" target="_blank" rel="noopener">§ 823 Abs. 2 BGB</a>.</p>
<p>Das Bundesarbeitsgericht hat die hiergegen gerichtete Revision des Klägers zurückgewiesen (<a href="https://www.bundesarbeitsgericht.de/en/sitzungsergebnis/8-azr-120-22/" target="_blank" rel="noopener">Aktenzeichen 8 AZR 120/22</a>).</p>
<p><strong>Verfahrensgang:</strong></p>
<p><a href="https://www.bundesarbeitsgericht.de/en/sitzungsergebnis/8-azr-120-22/" target="_blank" rel="noopener">BAG</a>, Beschluss vom 30.03.2023, Az.: 8 AZR 120/22</p>
<p><a href="https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/JURE220025374" target="_blank" rel="noopener">LAG Thüringen</a>, Urteil vom 09.02.2022, Az.: 4 SA 223/19</p>
<p>ArbG Gera, Urteil vom 12. Juni 2019, Az.: 1 Ca 66/18</p>
<p>Stand: 11.04.2023</p>
<p><strong>Ansprechpartner:</strong></p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/ralf-stoelzel/" target="_blank" rel="noopener">Ralf Stölzel</a> (Rechtsanwalt, Steuerberater)</p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/sabine-stoelzel/" target="_blank" rel="noopener">Sabine Stölzel</a> (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht)</p>
<p><strong>Kontaktdaten:</strong></p>
<p><a href="\word\header1.xml" target="_blank" rel="noopener">kontakt@stoelzel-gbr.de</a></p>
<p>+49 (0)351 486 70 70</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/haften-geschaeftsfuehrerinnen-auf-zahlung-des-mindestlohns/">Haften Geschäftsführer*innen auf Zahlung des Mindestlohns?</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Verpflichtende Meldung zum Transparenzregister im Jahr 2022</title>
		<link>https://kanzlei-stoelzel.de/meldung-transparenzregister/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Silke Arnold]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Mar 2022 11:09:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fach-News]]></category>
		<category><![CDATA[Geldwäsche]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Meldefrist]]></category>
		<category><![CDATA[Meldepflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Mitteilungsfiktion]]></category>
		<category><![CDATA[Transparenzregister]]></category>
		<category><![CDATA[wirtschaftlich Berechtigter]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kanzlei-stoelzel.de/?p=2034</guid>

					<description><![CDATA[<p>Was ist das Transparenzregister und welche Fristen gibt es? Das im Oktober 2017 eingeführte Transparenzregister [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/meldung-transparenzregister/">Verpflichtende Meldung zum Transparenzregister im Jahr 2022</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div id="pl-2034"  class="panel-layout" ><div id="pg-2034-0"  class="panel-grid panel-no-style" ><div id="pgc-2034-0-0"  class="panel-grid-cell" ><div id="panel-2034-0-0-0" class="so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child" data-index="0" ><div
			
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	<h2><strong>Was ist das Transparenzregister und welche Fristen gibt es?</strong></h2>
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	<a href="https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2022/03/Grafik-Transparenzregister.pdf" class="pdfemb-viewer" style="" data-width="max" data-height="max" data-toolbar="bottom" data-toolbar-fixed="on">Grafik Transparenzregister</a>
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	<p>Das im Oktober 2017 eingeführte Transparenzregister soll zur möglichen Aufdeckung der Finanzierung schwerer Straftaten die maßgeblichen Strukturen hinter Gesellschaften, Vereinen und Stiftungen (sog. Vereinigungen) dokumentieren. Bislang konnte unter bestimmten Voraussetzungen die Meldung der vorgeschriebenen Daten an das Transparenzregister unterbleiben, da auf andere öffentliche Register verwiesen werden durfte. Im Laufe des Jahres 2022 gilt dies je nach Vereinigungstyp zeitlich gestaffelt nicht mehr und die Beteiligungsstrukturen an den Vereinigungen müssen selbstständig an das Transparenzregister gemeldet werden. Unterbleibt die Meldung, können Bußgelder verhängt werden. Damit soll die europaweite Vernetzung der verschiedenen Transparenzregister als sog. Vollregister vorbereitet werden. In dem folgenden Beitrag möchten wir Ihnen die wichtigsten Eckdaten bezüglich Inhalt und Fristen der Meldepflichten zum Transparenzregister, wie sie sich insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/" target="_blank" rel="noopener">GwG</a>) ergeben, in Form eines Überblicks darstellen.</p>
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	<h2><strong>Wer ist derzeit meldepflichtig?</strong></h2>
<p>Laut <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__20.html" target="_blank" rel="noopener">§ 20 Abs. 1 GwG</a> sind Vereinigungen jeglicher Größe zum Transparenzregister meldepflichtig. Das umfasst neben bereits bestehenden Kapital- und Personenhandelsgesellschaften (u.a. GmbH, OHG, GmbH &amp; Co. KG) bei Vorliegen enger Voraussetzungen auch sog. Vorgesellschaften, die sich noch in Gründung (i.G.) befinden. Eine solche Vorgesellschaft besteht dann, wenn die erforderliche Beurkundung des Gesellschaftsvertrages bereits stattgefunden hat und nur noch die notwendige Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister fehlt. Sofern diese Eintragung mehr als drei Monate auf sich warten ließe, ist die Vorgesellschaft zur Meldung an das Transparenzregister verpflichtet.</p>
<p>Zudem sind Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene Vereine (e.V.) gegenüber dem Transparenzregister meldepflichtig. Jedoch erfolgen bei Vereinen die notwendigen Meldungen laut <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__20a.html" target="_blank" rel="noopener">§ 20a GwG</a> direkt durch das Vereinsregister; erstmalig automatisch bis spätestens zum 01.01.2023 und danach anlassbezogen bei Veränderungen beispielsweise des Vereinsvorstandes.</p>
<h2><strong>Was muss bis wann gemeldet werden? </strong></h2>
<p>Das Hauptaugenmerk der Meldepflicht liegt auf der Gesellschafterstruktur bzw. ihr ähnelnde Strukturen. Laut<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__3.html" target="_blank" rel="noopener"> § 3 Abs. 2 GwG</a> sind zunächst diejenigen als sog. wirtschaftlich Berechtigte an das Transparenzregister zu melden, die mehr als 25% der Anteile direkt an der Gesellschaft halten. Dies ist der einfachste Fall. Hinzukommen zahlreiche weitere Konstellationen, in denen ebenfalls eine Meldepflicht besteht, wie beispielsweise:</p>
<ul>
<li>eine indirekte Beteiligung an der Tochtergesellschaft von über 25% aufgrund eines beherrschenden Einflusses in der Muttergesellschaft</li>
<li>eine Beteiligung der Gesellschaft an sich selbst (sog. eigene Anteile), deren Höhe bei der Bestimmung der wirtschaftlich Berechtigten herauszurechnen ist</li>
<li>Vereinbarungen zur gemeinschaftlichen Ausübung von Stimmrechten in Gesellschafterversammlungen: die jeweils berufenen Vertreter</li>
<li>Treuhandverträge über Gesellschaftsanteile: sowohl der Treuhänder als auch der Treugeber</li>
<li>ggf. Widerspruchs- / Vetorechtsinhaber in Gesellschafterversammlungen, sofern sie über ein ausreichendes Maß sog. faktischer Kontrolle verfügen</li>
</ul>
<p>Der Geschäftsführer ist nicht als wirtschaftlich Berechtigter in das Transparenzregister einzutragen, es sei denn, es gäbe keine Informationen zu den tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten. Sodann bestünde die Pflicht, den Geschäftsführer als „<em>fiktiven</em> wirtschaftlich Berechtigten“ einzutragen. Die Gesellschaft trifft jedoch eine Pflicht zur Anstellung von gewissen Nachforschungen, um die tatsächlich Berechtigten und deren Daten ausfindig zu machen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__20.html" target="_blank" rel="noopener">§ 20 Abs. 3a GwG</a>).</p>
<p>Zur Erfüllung der Meldepflicht ist keine nachträgliche vollständige Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten für die Vergangenheit bis zum Start des Registers im Oktober 2017 erforderlich, wenn für die betreffende Gesellschaft alle meldepflichtigen Daten einem anderen offiziellen Register laut der bisherigen Gesetzeslage entnommen werden konnten (sog. Mitteilungsfiktion, § 20 Abs. 2 GwG a.F.). Diese Erleichterung mithilfe des Handelsregisters entfällt je nach Gesellschaftstyp zwischen dem 31.03.2022 und 31.12.2022 (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__59.html" target="_blank" rel="noopener">§ 59 Abs. 8 GwG</a>). Bei GmbHs endet die Mitteilungsfiktion am 30.06.2022, sodass spätestens ab dem 01.07.2022 sämtliche GmbH-Geschäftsführer selbständig dafür Sorge tragen müssen, dass die wirtschaftlich Berechtigten zügig an das Transparenzregister gemeldet werden.</p>
<p>Die zu meldenden Informationen umfassen die persönlichen Daten des wirtschaftlich Berechtigten nebst Art und Umfang seines wirtschaftlichen Interesses an der Vereinigung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__19.html" target="_blank" rel="noopener">§ 19 Abs. 1 GwG</a>).</p>
<h2><strong>Exkurs: Erbengemeinschaft</strong></h2>
<p>Einen Sonderfall zur Meldepflicht stellt die Gemeinschaft aus verschiedenen Erben dar, wobei die Erbengemeinschaft für sich allein gesehen zunächst nicht unter die Melderegelungen fällt. Erst wenn zum Nachlass des Verstorbenen eine Gesellschaftsbeteiligung gehört, die mit Blick auf die Erbengemeinschaft die Voraussetzungen eines wirtschaftlich Berechtigten erfüllt, ist die Erbengemeinschaft unter Nennung der einzelnen Miterben dementsprechend einzutragen.</p>
<h2><strong>Ausblick: GbR ab dem Jahr 2024</strong></h2>
<p>Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft) wird es ab dem 01.01.2024 ein sog. Gesellschaftsregister geben, in das sich GbRs und deren Gesellschafter eintragen lassen können (<a href="https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Bgbl_MoPeG.pdf;jsessionid=5A2F4FF8E2E6A2887FED72CD8F867611.2_cid297?__blob=publicationFile&amp;v=2" target="_blank" rel="noopener">§ 707 BGB ab dem 01.01.2024 durch das sog. MoPeG</a>). Nur für diese eingetragenen GbRs bestehen ab dem Jahr 2024 als Folge der Eintragung die zuvor beschriebenen Meldepflichten an das Transparenzregister. Diese übernimmt jedoch das Gesellschaftsregister für die GbR (vgl. die zukünftige - etwas unverständliche - Fassung des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 GwG und dazu die <a href="https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927635.pdf" target="_blank" rel="noopener">Gesetzesbegründung Drucksache 19/27635, S. 287</a>).</p>
<p><strong>Praxistipp:</strong></p>
<p>Geschäftsführer sollten sich baldmöglichst mit der <a href="https://www.transparenzregister.de/treg/de/registrieren-vorschaltseite?2" target="_blank" rel="noopener">Registrierung</a> und bußgeldbewehrten Meldung der relevanten Daten im Zusammenhang mit dem Transparenzregister auseinandersetzen, um die bestehenden Meldepflichten innerhalb der Fristen im Jahr 2022 einhalten zu können. Die Registrierung erfordert u.a. einen Nachweis zum Bestehen der Gesellschaft, beispielsweise über einen Handelsregisterauszug. Die Gebühren für die Nutzung des Transparenzregisters betragen derzeit EUR 4,80 / Jahr.</p>
<p>Sofern Sie Fragen zur Bestimmung der wirtschaftlich Berechtigten in Ihrer Gesellschaft haben, etwa weil Treuhandverhältnisse, mittelbare Beteiligungen oder ähnliche Sonderfälle bestehen, können Sie sich gern mit uns in Verbindung setzen.</p>
<p>Stand: 03.03.2022</p>
<p><strong>Ansprechpartner:</strong></p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/ralf-stoelzel/" target="_blank" rel="noopener">Ralf Stölzel</a> (Rechtsanwalt/Steuerberater)</p>
<p><strong>Kontaktdaten:</strong></p>
<p><a href="mailto:kontakt@stoelzel-gbr.de">kontakt@stoelzel-gbr.de</a></p>
<p>+49 (0)351 486 70 70</p>
</div>
</div></div></div></div></div><p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/meldung-transparenzregister/">Verpflichtende Meldung zum Transparenzregister im Jahr 2022</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Kanzlei Stölzel vertritt Mandanten vor dem BFH</title>
		<link>https://kanzlei-stoelzel.de/kanzlei-stoelzel-vor-bfh/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Silke Arnold]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Sep 2021 08:35:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fach-News]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[§ 13a ErbStG]]></category>
		<category><![CDATA[§ 13b ErbStG]]></category>
		<category><![CDATA[§ 7 Abs. 8 ErbStG]]></category>
		<category><![CDATA[§ 7 VIII ErbStG]]></category>
		<category><![CDATA[disquotale Gesellschafterleistung]]></category>
		<category><![CDATA[eigener Anteil]]></category>
		<category><![CDATA[Schenkung]]></category>
		<category><![CDATA[Verschonungsabschlag]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kanzlei-stoelzel.de/?p=1860</guid>

					<description><![CDATA[<p>Disquotale Gesellschafterleistung durch verbilligten Erwerb eigener Anteile als Schenkung nach § 7 Abs. 8 Satz [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/kanzlei-stoelzel-vor-bfh/">Kanzlei Stölzel vertritt Mandanten vor dem BFH</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Disquotale Gesellschafterleistung durch verbilligten Erwerb eigener Anteile als Schenkung nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG</strong></h2>
<p>Die Kanzlei Stölzel führt für zwei Mandanten Revisionsverfahren vor dem höchsten deutschen Finanzgericht, dem Bundesfinanzhof (BFH). In diesen Revisionsverfahren geht es um die Frage, ob der nach Auffassung des beklagten Finanzamtes verbilligte Erwerb sog. eigener Anteile, d.h. Anteile einer Kapitalgesellschaft an sich selbst, eine Schenkung nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG der ausscheidenden Gesellschafter auslöst und ob dann die Steuerbefreiungsvorschriften der §§ 13a und 13 b ErbStG Anwendung finden. Das beklagte Finanzamt hat die Anwendung des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG bejaht und das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 13a und 13 b ErbStG im Geltungsbereich des § 7 Abs. 8 ErbStG verneint.</p>
<p>Den gegen die Schenkungssteuerbescheide eingereichten Klagen hat das Sächsische Finanzgericht nicht stattgegeben. Das Sächsische Finanzgericht ist vielmehr der Auffassung des Finanzamts gefolgt. Das Sächsische Finanzgericht hat sich damit gegen die in der Literatur geäußerte Auffassung, dass ein eigener Anteil den Wert eines Unternehmens als Voraussetzung für die Schenkung nicht erhöhen kann sowie gegen die Anwendung der Steuerbefreiungsvorschriften der §§ 13a und 13 b ErbStG ausgesprochen. Allerdings hat das Sächsische Finanzgericht die Revision zum BFH zugelassen.</p>
<p>Sollten Sie Fragen zum Thema disquotale Gesellschafterleistungen haben, die u.a. Bareinlagen in die Gesellschaft, Nutzungsüberlassungen oder Arbeitsleistungen der Gesellschafter umfassen können, stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt / Steuerberater Ralf Stölzel und Frau Rechtsanwältin Dr. Aljona Wilhelm gern zur Verfügung.</p>
<p>Stand: 14.09.2021</p>
<p><strong>Ansprechpartner:</strong></p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/ralf-stoelzel/" target="_blank" rel="noopener">Ralf Stölzel</a> (Rechtsanwalt / Steuerberater)<br />
<a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/aljona-wilhelm/" target="_blank" rel="noopener">Dr. Aljona Wilhelm</a> (Rechtsanwältin)</p>
<p><strong>Kontaktdaten: </strong></p>
<p><a href="mailto:kontakt@stoelzel-gbr.de">kontakt@stoelzel-gbr.de</a><br />
+49 (0)351 486 70 70</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/kanzlei-stoelzel-vor-bfh/">Kanzlei Stölzel vertritt Mandanten vor dem BFH</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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