<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Schriftform Archive - Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</title>
	<atom:link href="https://kanzlei-stoelzel.de/tag/schriftform/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://kanzlei-stoelzel.de/tag/schriftform/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Thu, 13 Feb 2025 09:01:44 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2019/01/cropped-stoelzel-32x32.png</url>
	<title>Schriftform Archive - Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</title>
	<link>https://kanzlei-stoelzel.de/tag/schriftform/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Neuerungen für Arbeitgeber ab 2025</title>
		<link>https://kanzlei-stoelzel.de/neuerungen-fuer-arbeitgeber-ab-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Silke Arnold]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Feb 2025 15:36:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitszeit]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Aushang]]></category>
		<category><![CDATA[Midijob]]></category>
		<category><![CDATA[Mindestlohn]]></category>
		<category><![CDATA[Nachweisgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Schriftform]]></category>
		<category><![CDATA[Tariftreuegesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Textform]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kanzlei-stoelzel.de/?p=4396</guid>

					<description><![CDATA[<p>Auch das Jahr 2025 hat zahlreiche Änderungen für Arbeitgeber*innen gebracht. Die Wichtigsten haben wir Ihnen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/neuerungen-fuer-arbeitgeber-ab-2025/">Neuerungen für Arbeitgeber ab 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Auch das Jahr 2025 hat zahlreiche Änderungen für Arbeitgeber*innen gebracht. Die Wichtigsten haben wir Ihnen kurz in alphabetischer Reihenfolge zusammengefasst:</strong></p>
<h2><strong>Arbeitsverträge</strong></h2>
<p>Das Nachweisgesetz hat bislang Arbeitgeber*innen dazu verpflichtet, Arbeitnehmer*innen ein eigenständig unterzeichnetes Schriftstück auszuhändigen, das den Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses beinhaltet. Viele Arbeitgeber*innen haben aus Vereinfachungsgründen die Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen und den eigentlichen Arbeitsvertrag in einem Dokument verbunden, und zwar regelmäßig dem Arbeitsvertrag. Dies führte faktisch dazu, dass hierdurch für alle in dieser Form geschlossenen Arbeitsverträge das Schriftformerfordernis galt. Durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz ändert sich nun das Nachweisgesetz.</p>
<p>Für die im Nachweisgesetz festgelegten wesentlichen Vertragsbedingungen muss nicht mehr zwingend die Schriftform eingehalten werden. Nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html" target="_blank" rel="noopener">§ 2 Abs. 1 S. 2 NachwG</a> kann das Dokument auch elektronisch [in Textform (i.S.v. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126b.html" target="_blank" rel="noopener">§ 126b BGB</a>) abgefasst] erstellt und übermittelt werden, sofern</p>
<p>&#8211; der Zugang zum Dokument möglich ist</p>
<p>&#8211; das Dokument gespeichert und gedruckt werden kann <strong>und</strong></p>
<p>&#8211; der/die Arbeitnehmer*in zur Empfangsbestätigung aufgefordert wird.</p>
<p>Damit entfällt für die meisten Arbeitsverträge das faktische Schriftformerfordernis (abgesehen von gesetzlichen <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html" target="_blank" rel="noopener">(§ 2 Abs. 1 S. 3 NachwG</a>) sowie tariflichen Ausnahmen und Beschränkungen. Gleichwohl entbindet das Arbeitnehmer*innen nicht, das ihnen in Textform unterbreitete Vertragsangebot auch anzunehmen. Dies wäre zukünftig aber auch im Wege der digitalen Unterschrift oder mittels DocuSign möglich.</p>
<p>Arbeitnehmer*innen können jedoch auch nach neuem Recht weiterhin eine Niederschrift der Vertragsbedingungen verlangen.</p>
<h2><strong>Arbeitszeugnis</strong></h2>
<p>Auch bei Arbeitszeugnissen ist nicht mehr zwingend die Schriftform einzuhalten. Wenn Arbeitnehmer*innen zustimmen, darf dieses nun auch elektronisch übermittelt werden, sofern es mit einer elektronischen Signatur versehen wird (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__109.html" target="_blank" rel="noopener">§ 109 GewO</a> iVm <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126a.html" target="_blank" rel="noopener">§ 126a BGB</a>).</p>
<h2><strong>Aushangpflichten</strong></h2>
<p>Die meisten der auszulegenden bzw. auszuhängenden Gesetze und Informationen können Beschäftigten nunmehr auch über die im Unternehmen vorhandene Informations- und Kommunikationstechnik, sprich elektronisch (wie z.B. Intranet), zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft sowohl für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, § 61b Arbeitsgerichtsgesetz, die Beschwerdestelle, das Mutterschutzgesetz, als auch das Jungendarbeitsschutzgesetz, Einladungen zu Betriebsratswahlen.</p>
<p>Leider gilt dies noch nicht einheitlich für alle gesetzlichen Vorschriften. So sind beispielsweise das Ladenschlussgesetz oder die Schwerbehindertenvertretungswahl noch immer durch Aushänge bekannt zu machen. Eine gute Übersicht über aushangpflichtige Gesetze bietet der <a href="https://www.bdsf.de/infothek/gesetze/aushangpflichtige-arbeitsgesetze-fuer-betriebe#:~:text=Ziel%20der%20Aushangpflicht%20ist%20es,erreichbare%20elektronische%20Fassung%20im%20Intranet." target="_blank" rel="noopener">Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.</a></p>
<h2><strong>Bemessungsgrößen Sozialversicherung</strong></h2>
<p>2025 gelten die Bemessungsgrößen der Sozialversicherung erstmals einheitlich für ganz Deutschland. Die Unterscheidung nach alten und neuen Bundesländern fällt in der Rentenversicherung weg.</p>
<p>Für die allgemeine Rentenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze auf monatlich 8.050 EUR angehoben. Die Bezugsgröße für versicherungspflichtige Selbstständige liegt 2025 bei 3.745 EUR.</p>
<p>In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt die Einkommensgrenze nunmehr monatlich bei 9.900 EUR.</p>
<p>Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird 2025 auf 66.150 EUR jährlich angehoben. Dies entspricht einem monatlichen Einkommen von 5.512,50 EUR brutto. Auch die Grenze, bis zu welcher Arbeitnehmer*innen gesetzlich krankenversichert sein müssen (Versicherungspflichtgrenze), wird spürbar angehoben und zwar von 69.300 EUR auf 73.800 EUR jährlich, mithin 6.150 EUR monatlich.</p>
<h2><strong>Elternzeit-/Pflegeanträge</strong></h2>
<p>Hier hat das <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/323/VO.html" target="_blank" rel="noopener">Bürokratieentlastungsgesetz</a> für Erleichterungen gesorgt. Ab dem 01.05.2025 können Anträge rund um die Elternzeit (Inanspruchnahme von Elternzeit, Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit &#8211; §§ 15, 16 BEEG) in Textform gestellt und entsprechend beantwortet werden.</p>
<p>Ebenso wurde im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz das Schriftformerfordernis durch die Textform ersetzt, sodass auch hier Anträge in elektronischer Form gestellt werden können und zwar bereits seit Ende 2024.</p>
<h2><strong>Entgelttransparenzrichtlinie</strong></h2>
<p>Wie wir bereits in unserem Beitrag zur <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/etrl-und-deren-umsetzung/" target="_blank" rel="noopener">Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) und deren Umsetzung</a> hingewiesen haben, ist diese von allen Mitgliedsstaaten bis Juni 2026 umzusetzen. Der deutsche Gesetzgeber hat es zwar nach wie vor noch nicht geschafft, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen, allerdings raten wir dringend dazu, mit den Vorbereitungsarbeiten in diesem Jahr zu beginnen.</p>
<h2><strong>Kurzarbeit</strong></h2>
<p>Am 18.12.2024 beschloss das Bundeskabinett, die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate insgesamt zu verlängern. Damit soll für Unternehmen mehr Planungssicherheit in schwierigen Zeiten geschaffen werden. Der hierzu vorgelegte <a href="https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/dritte-verordnung-ueber-die-bezugsdauer-fuer-das-kurzarbeitergeld.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1" target="_blank" rel="noopener">Regierungsentwurf</a> ist zum 01.01.2025 in Kraft getreten. Die Verordnung und die Verlängerung der Bezugsdauer ist befristet bis 31.12.2025.</p>
<h2><strong>Mindestlohn</strong></h2>
<p>Ab dem 01.01.2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn um 0,41 EUR auf <strong>12,82 EUR</strong> je Zeitstunde (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/milov4/MiLoV4.pdf" target="_blank" rel="noopener">4. Mindestlohnanpassungsverordnung</a>). Dies wirkt sich auf die Höhe der Minijobgrenze aus, die sodann bei 556 EUR liegt. Eine unplanmäßige Überschreitung ist höchstens zwei Monate im Jahr zulässig, maximal bis 1.112 EUR, sprich maximal 7.784 EUR jährlich.</p>
<h2><strong>Pflegeversicherungsbeitrag</strong></h2>
<p>Ab dem 01.01.2025 steigt der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2% auf 3,6% (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pbav_2025/BJNR1BE0A0024.html#:~:text=%C2%A7%201%20Beitragssatz%20f%C3%BCr%20die,beitragspflichtigen%20Einnahmen%20der%20Mitglieder%20festgesetzt." target="_blank" rel="noopener">Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025</a>). Dieser wird zumeist hälftig von Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in getragen. In Sachsen verteilt sich dieser Beitrag anders, und zwar 1,3% für Arbeitgeber*in und 2,3% für Arbeitnehmer*in.</p>
<p>Bei kinderlosen Beschäftigten, die mindestens 23 Jahre alt sind, kommt – bundeslandunabhängig &#8211; ein Zuschlag von 0,6% hinzu. Diesen Zuschlag tragen die Beschäftigten allein.</p>
<h2><strong>Prüfung der Sozialversicherungen</strong></h2>
<p>Bereits seit dem Jahr 2023 ist die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) grundsätzlich verpflichtend. Ab dem Jahr 2025 wird diese Pflicht auch auf die für die Prüfung relevanten Daten der Finanzbuchhaltung erweitert.</p>
<h2><strong>Rentenversicherung</strong></h2>
<p>Keine Änderung gibt es beim Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser bleibt auch 2025 stabil bei 18,6%. Was jedoch steigt ist die Hinzuverdienstgrenze für Renten wegen Erwerbsminderung. Bei voller Erwerbsminderung ergibt sich 2025 eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von ca. 19.661 EUR; bei teilweiser Erwerbsminderung von ca. 39.322 EUR.</p>
<h2><strong>Tariftreuegesetz</strong></h2>
<p>Zum 01.07.2025 soll das Tariftreuegesetz in Kraft treten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist lediglich der <a href="https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-tariftreuegesetz.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1" target="_blank" rel="noopener">Gesetzesentwurf</a> veröffentlicht, der am 27.11.2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.</p>
<p>Das Tariftreuegesetz soll Nachteile, die tarifgebundene Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes haben, beseitigen. Ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert in Höhe von 30.000 EUR sowie bei öffentlichen Bauaufträgen und Baukonzessionen in Höhe von 50.000,00 EUR müssen den beschäftigten Arbeitnehmer*innen tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewährt werden.</p>
<h2><strong>Untergrenze für Midijob / Übergangsbereich</strong></h2>
<p>Aufgrund der Anpassung der Minijobgrenze auf 556 EUR monatlich, wird die Untergrenze für den Übergangsbereich auf 556,01 EUR erhöht. Die Obergrenze bleibt jedoch bestehen, sodass im Jahr 2025 Beschäftigte, die zwischen 556,01 EUR und 2.000,00 EUR erhalten, als sog. Midijobber nur einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung tragen.</p>
<p>Stand: 29.01.2025</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ansprechpartner:</strong></p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/sabine-stoelzel/" target="_blank" rel="noopener">Sabine Stölzel</a> (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht)</p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/jacqueline-unger/" target="_blank" rel="noopener">Jacqueline Unger</a> (Rechtsanwältin)</p>
<p><strong>Kontaktdaten:</strong></p>
<p><a href="mailto:kontakt@stoelzel-gbr.de" target="_blank" rel="noopener">kontakt@stoelzel-gbr.de</a></p>
<p>+49 (0)351 486 70 70</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/neuerungen-fuer-arbeitgeber-ab-2025/">Neuerungen für Arbeitgeber ab 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Nutzen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes für Unternehmen</title>
		<link>https://kanzlei-stoelzel.de/nutzen-des-vierten-buerokratieentlastungsgesetzes-fuer-unternehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Silke Arnold]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Jan 2025 12:27:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fach-News]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Aufbewahrung]]></category>
		<category><![CDATA[Bürokratieentlastungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Buchungsbeleg]]></category>
		<category><![CDATA[Schriftform]]></category>
		<category><![CDATA[Schwellenwert]]></category>
		<category><![CDATA[Textform]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kanzlei-stoelzel.de/?p=4393</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ende Oktober 2024 wurde nunmehr das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Auch wenn es einigen Verbänden und [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/nutzen-des-vierten-buerokratieentlastungsgesetzes-fuer-unternehmen/">Nutzen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes für Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-4394 alignright" src="https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2025/01/20250114_131031-300x193.jpg" alt="" width="300" height="193" srcset="https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2025/01/20250114_131031-300x193.jpg 300w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2025/01/20250114_131031-1024x660.jpg 1024w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2025/01/20250114_131031-768x495.jpg 768w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2025/01/20250114_131031.jpg 1284w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" />Ende Oktober 2024 wurde nunmehr das </strong><a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/323/VO.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>Vierte Bürokratieentlastungsgesetz</strong></a><strong> verabschiedet. Auch wenn es einigen Verbänden und Gremien nicht weit genug geht, so verspricht es doch einige Erleichterungen für Unternehmen.</strong></p>
<p><strong>Neben speziellen Regelungen in bestimmten Wirtschaftszweigen wurden auch branchenübergreifende Erleichterungen eingeführt, die wir nachfolgend beleuchten wollen:</strong></p>
<h2><strong>Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege</strong></h2>
<p>Die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sind von 10 Jahren auf 8 Jahre verkürzt worden (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html" target="_blank" rel="noopener">§ 147 Abs. 1 AO</a>). Dies beinhaltet insbesondere</p>
<ul>
<li>Rechnungen</li>
<li>Quittungen</li>
<li>Auftragsbelege</li>
<li>Bankauszüge</li>
</ul>
<p>Nicht umfasst sind jedoch Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte und dazugehörige Unterlagen sowie Zollunterlagen, die weiterhin 10 Jahre aufzubewahren sind.</p>
<h2><strong> </strong><strong>Anhebung der Schwellenwerte für Umsatzsteuer-Voranmeldungen</strong></h2>
<p>Um kleinere Unternehmen zu entlasten, wurden die für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung relevanten Schwellenwerte angehoben. Ab 2025 sind Unternehmen, deren Umsatzsteuerzahllast im Jahr 2024 nicht mehr als 2.000 EUR betragen haben, von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreit. Diese müssen nur noch Umsatzsteuer-Jahreserklärungen abgeben.</p>
<p>Ebenso wurde der Schwellenwert für die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung von 7.500 EUR auf 9.000 EUR angehoben. Auch hier ist die Umsatzsteuer des vorangegangenen Kalenderjahres maßgeblich.</p>
<h2><strong>Aufhebung von Schriftformerfordernissen</strong></h2>
<p>Zur Förderung des digitalen Rechtsverkehrs soll künftig die Textform (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126b.html" target="_blank" rel="noopener">§ 126b BGB</a>) die Regel darstellen und die Schriftform (Papierform) nur noch als Ersatz und bei speziellen Rechtsgeschäften beibehalten werden. Damit kann künftig nicht nur beim Abschluss von Gewerberaummietverträgen auf die Schriftform verzichtet und stattdessen die Textform verwendet werden.</p>
<p>Auch in weiteren Bereichen des Gesellschafts-, Zivil- und Arbeitsrechts wurden entsprechende Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht (Gesellschafterversammlungen, Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Betriebskostenabrechnungen, etc.), über welche wir teilweise bereits in unserem Beitrag vom 03.06.2024 (<a href="https://kanzlei-stoelzel.de/vierte-buerokratieentlastungsgesetz/" target="_blank" rel="noopener">Digitalen Arbeitsverträgen werden durch das geplante vierte Bürokratieentlastungsgesetz die Türen geöffnet</a>) informiert hatten .</p>
<p>Im Übrigen gilt grundsätzlich, dass die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden kann, sofern gesetzlich nichts anderes geregelt ist (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126.html" target="_blank" rel="noopener">§ 126 Abs. 3 BGB</a>). In diesem Fall muss das Dokument allerdings mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126a.html" target="_blank" rel="noopener">(§ 126a BGB</a>).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Fazit:</strong></p>
<p>Ob die Herabsetzung der Aufbewahrungsfristen und die Anhebung der Schwellenwerte wirklich zu einer Entlastung von Unternehmen führen wird, ist aus unserer Sicht fraglich. Unabhängig von den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sollten Buchungsbelege erst dann vernichtet werden, wenn diese für andere Zwecke, beispielsweise als Zahlungsnachweise oder für laufende Betriebsprüfungen, nicht mehr benötigt werden. Hier ist individuell zu prüfen, ob eine längere Aufbewahrung möglicherweise sogar zur Interessenwahrung des Unternehmens sinnvoll ist.</p>
<p>Und auch die Anhebung der Schwellenwerte für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen kann nur bedingt Entlastungen bringen. Denn diese ist Resultat aus der Verbuchung der Belege, welche auch weiterhin vorgenommen werden muss.</p>
<p>Dass die (elektronische) Textform nunmehr auch mehr und mehr in den gesetzlichen Regelungen Einzug hält, war längst überfällig und entspricht damit den an vielen Stellen bereits seit Längerem gelebten Alltag. Spannend bleibt hierbei aber die Festlegung der Kommunikationswege. Denn derzeit gibt es praktisch für jede Behörde, jedes Amt, jedes Gericht und Institution unterschiedliche Datenbanken, Authentifizierungen, Protokolle und technische Anforderungen. Hier würde die Festlegung von Standards durchaus Entlastungen schaffen.</p>
<p>Stand: 09.01.2025</p>
<p><strong>Ansprechpartner:</strong></p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/peter-kossatz/" target="_blank" rel="noopener">Peter Kossatz</a> (Steuerberater)</p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/cajus-wellens/" target="_blank" rel="noopener">Cajus Wellens</a> (Rechtsanwalt)</p>
<p><strong>Kontaktdaten:</strong></p>
<p><a href="mailto:kontakt@stoelzel-gbr.de" target="_blank" rel="noopener">kontakt@stoelzel-gbr.de</a></p>
<p>+49 (0)351 486 70 70</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/nutzen-des-vierten-buerokratieentlastungsgesetzes-fuer-unternehmen/">Nutzen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes für Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Digitalen Arbeitsverträgen werden durch das geplante vierte Bürokratieentlastungsgesetz die Türen geöffnet</title>
		<link>https://kanzlei-stoelzel.de/vierte-buerokratieentlastungsgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Silke Arnold]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Jun 2024 13:25:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsvertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Bürokratieabbau]]></category>
		<category><![CDATA[Bürokratieentlastung]]></category>
		<category><![CDATA[Schriftform]]></category>
		<category><![CDATA[Textform]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kanzlei-stoelzel.de/?p=4352</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Schriftformerfordernis soll in vielen Bereichen durch die Textform ersetzt werden, insbesondere bei Vereins- sowie [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/vierte-buerokratieentlastungsgesetz/">Digitalen Arbeitsverträgen werden durch das geplante vierte Bürokratieentlastungsgesetz die Türen geöffnet</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Schriftformerfordernis soll in vielen Bereichen durch die Textform ersetzt werden, insbesondere bei Vereins- sowie GmbH-Gesellschafterbeschlüssen sowie auch bei Arbeitsverträgen. Dies erleichtert insbesondere die Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer die wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen nachzuweisen.</strong></p>
<h2><strong>Bürokratieabbau durch viertes Bürokratieentlastungsgesetz</strong></h2>
<p>Mit dem <a href="https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RegE/RegE_BEG_IV.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2" target="_blank" rel="noopener">vierten Bürokratieentlastungsgesetz</a> will die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag vereinbarten Bürokratieabbau weiter vorantreiben. Dieser Beitrag informiert in Kürze über einige der geplanten Änderungen in Bezug auf das Arbeits-, Gesellschafts- und Vereinsrecht.</p>
<h2><strong>Änderungen im Arbeitsrecht</strong></h2>
<p>Nach der geltenden Rechtslage kann ein Arbeitsvertrag zwar formfrei geschlossen werden. Die wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen muss der Arbeitgeber jedoch gemäß des Nachweisgesetzes schriftlich niederlegen, unterzeichnen und dem Arbeitnehmer aushändigen. Hierüber hatten wir bereits in unserem <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/strengere-regeln-im-nachweisgesetz-ab-01-08-2022/" target="_blank" rel="noopener">Beitrag zu den Änderungen des Nachweisgesetzes</a> informiert. Die Niederlegung der Arbeitsvertragsbedingungen soll zukünftig in Textform (z.B. per E-Mail) möglich sein. Dies hat zur Folge, dass Arbeitsverträge einschließlich der Vertragsbedingungen künftig vollständig digital geschlossen werden können, da keine eigenhändige Unterschrift mehr notwendig sein wird.</p>
<p>Des Weiteren sollen der Antrag auf Elternzeit des Arbeitnehmers nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie die Ablehnung des entsprechenden Antrags seitens des Arbeitgebers statt derzeit schriftlich sodann in Textform möglich sein.</p>
<h2><strong>Änderungen im Gesellschafts- und Vereinsrecht</strong></h2>
<p>Im Handels- und Steuerrecht soll die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege einheitlich von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. So können Kosten für die Lagerung der Belege eingespart werden.</p>
<p>Beschlussfassungen einer GmbH oder eines Vereins sind nach aktueller Rechtslage ohne Versammlung möglich, wenn alle Gesellschafter bzw. Mitglieder schriftlich zustimmen. Ferner kann die Änderung des Satzungszwecks eines Vereins in der Versammlung durch alle Mitglieder erfolgen, wobei nicht erschienene Mitglieder schriftlich zustimmen müssen. Auch in Bezug auf diese Regelungen soll die Schriftform jeweils durch die Textform ersetzt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ausblick:</strong></p>
<p>Der Bundesrat hat am 26.04.2024 in seiner <a href="https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0101-0200/129-24(B).pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1" target="_blank" rel="noopener">Stellungnahme</a> das Erfordernis des Bürokratieabbaus betont. Bezüglich des Entwurfs hat er weitere Änderungen vorgeschlagen, wie z.B. die Erleichterung der elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden. Die Bundesregierung hat nunmehr die Möglichkeit zur Gegenäußerung. Der Gesetzesentwurf wird dann gemeinsam mit der Stellungnahme und der Gegenäußerung beim Bundestag eingebracht, wo über den Entwurf abgestimmt wird.</p>
<p>Wird das Gesetz beschlossen, ist dies ein weiterer kleiner Schritt Richtung mehr Digitalisierung.</p>
<p>Stand: 03.06.2024</p>
<p><strong>Ansprechpartner:</strong></p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/sabine-stoelzel/" target="_blank" rel="noopener">Sabine Stölzel</a> (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht)</p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/cajus-wellens/" target="_blank" rel="noopener">Cajus Wellens</a> (Rechtsanwalt)</p>
<p><strong>Kontaktdaten:</strong></p>
<p><a href="mailto:kontakt@stoelzel-gbr.de" target="_blank" rel="noopener">kontakt@stoelzel-gbr.de </a></p>
<p>Tel.: +49 (0)351 486 70 70</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/vierte-buerokratieentlastungsgesetz/">Digitalen Arbeitsverträgen werden durch das geplante vierte Bürokratieentlastungsgesetz die Türen geöffnet</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
