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	<title>Schwellenwert Archive - Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</title>
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	<title>Schwellenwert Archive - Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</title>
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		<title>Nutzen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes für Unternehmen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Silke Arnold]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Jan 2025 12:27:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fach-News]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Aufbewahrung]]></category>
		<category><![CDATA[Bürokratieentlastungsgesetz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ende Oktober 2024 wurde nunmehr das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Auch wenn es einigen Verbänden und [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/nutzen-des-vierten-buerokratieentlastungsgesetzes-fuer-unternehmen/">Nutzen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes für Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-4394 alignright" src="https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2025/01/20250114_131031-300x193.jpg" alt="" width="300" height="193" srcset="https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2025/01/20250114_131031-300x193.jpg 300w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2025/01/20250114_131031-1024x660.jpg 1024w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2025/01/20250114_131031-768x495.jpg 768w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2025/01/20250114_131031.jpg 1284w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" />Ende Oktober 2024 wurde nunmehr das </strong><a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/323/VO.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>Vierte Bürokratieentlastungsgesetz</strong></a><strong> verabschiedet. Auch wenn es einigen Verbänden und Gremien nicht weit genug geht, so verspricht es doch einige Erleichterungen für Unternehmen.</strong></p>
<p><strong>Neben speziellen Regelungen in bestimmten Wirtschaftszweigen wurden auch branchenübergreifende Erleichterungen eingeführt, die wir nachfolgend beleuchten wollen:</strong></p>
<h2><strong>Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege</strong></h2>
<p>Die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sind von 10 Jahren auf 8 Jahre verkürzt worden (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html" target="_blank" rel="noopener">§ 147 Abs. 1 AO</a>). Dies beinhaltet insbesondere</p>
<ul>
<li>Rechnungen</li>
<li>Quittungen</li>
<li>Auftragsbelege</li>
<li>Bankauszüge</li>
</ul>
<p>Nicht umfasst sind jedoch Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte und dazugehörige Unterlagen sowie Zollunterlagen, die weiterhin 10 Jahre aufzubewahren sind.</p>
<h2><strong> </strong><strong>Anhebung der Schwellenwerte für Umsatzsteuer-Voranmeldungen</strong></h2>
<p>Um kleinere Unternehmen zu entlasten, wurden die für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung relevanten Schwellenwerte angehoben. Ab 2025 sind Unternehmen, deren Umsatzsteuerzahllast im Jahr 2024 nicht mehr als 2.000 EUR betragen haben, von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreit. Diese müssen nur noch Umsatzsteuer-Jahreserklärungen abgeben.</p>
<p>Ebenso wurde der Schwellenwert für die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung von 7.500 EUR auf 9.000 EUR angehoben. Auch hier ist die Umsatzsteuer des vorangegangenen Kalenderjahres maßgeblich.</p>
<h2><strong>Aufhebung von Schriftformerfordernissen</strong></h2>
<p>Zur Förderung des digitalen Rechtsverkehrs soll künftig die Textform (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126b.html" target="_blank" rel="noopener">§ 126b BGB</a>) die Regel darstellen und die Schriftform (Papierform) nur noch als Ersatz und bei speziellen Rechtsgeschäften beibehalten werden. Damit kann künftig nicht nur beim Abschluss von Gewerberaummietverträgen auf die Schriftform verzichtet und stattdessen die Textform verwendet werden.</p>
<p>Auch in weiteren Bereichen des Gesellschafts-, Zivil- und Arbeitsrechts wurden entsprechende Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht (Gesellschafterversammlungen, Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Betriebskostenabrechnungen, etc.), über welche wir teilweise bereits in unserem Beitrag vom 03.06.2024 (<a href="https://kanzlei-stoelzel.de/vierte-buerokratieentlastungsgesetz/" target="_blank" rel="noopener">Digitalen Arbeitsverträgen werden durch das geplante vierte Bürokratieentlastungsgesetz die Türen geöffnet</a>) informiert hatten .</p>
<p>Im Übrigen gilt grundsätzlich, dass die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden kann, sofern gesetzlich nichts anderes geregelt ist (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126.html" target="_blank" rel="noopener">§ 126 Abs. 3 BGB</a>). In diesem Fall muss das Dokument allerdings mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126a.html" target="_blank" rel="noopener">(§ 126a BGB</a>).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Fazit:</strong></p>
<p>Ob die Herabsetzung der Aufbewahrungsfristen und die Anhebung der Schwellenwerte wirklich zu einer Entlastung von Unternehmen führen wird, ist aus unserer Sicht fraglich. Unabhängig von den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sollten Buchungsbelege erst dann vernichtet werden, wenn diese für andere Zwecke, beispielsweise als Zahlungsnachweise oder für laufende Betriebsprüfungen, nicht mehr benötigt werden. Hier ist individuell zu prüfen, ob eine längere Aufbewahrung möglicherweise sogar zur Interessenwahrung des Unternehmens sinnvoll ist.</p>
<p>Und auch die Anhebung der Schwellenwerte für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen kann nur bedingt Entlastungen bringen. Denn diese ist Resultat aus der Verbuchung der Belege, welche auch weiterhin vorgenommen werden muss.</p>
<p>Dass die (elektronische) Textform nunmehr auch mehr und mehr in den gesetzlichen Regelungen Einzug hält, war längst überfällig und entspricht damit den an vielen Stellen bereits seit Längerem gelebten Alltag. Spannend bleibt hierbei aber die Festlegung der Kommunikationswege. Denn derzeit gibt es praktisch für jede Behörde, jedes Amt, jedes Gericht und Institution unterschiedliche Datenbanken, Authentifizierungen, Protokolle und technische Anforderungen. Hier würde die Festlegung von Standards durchaus Entlastungen schaffen.</p>
<p>Stand: 09.01.2025</p>
<p><strong>Ansprechpartner:</strong></p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/peter-kossatz/" target="_blank" rel="noopener">Peter Kossatz</a> (Steuerberater)</p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/cajus-wellens/" target="_blank" rel="noopener">Cajus Wellens</a> (Rechtsanwalt)</p>
<p><strong>Kontaktdaten:</strong></p>
<p><a href="mailto:kontakt@stoelzel-gbr.de" target="_blank" rel="noopener">kontakt@stoelzel-gbr.de</a></p>
<p>+49 (0)351 486 70 70</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/nutzen-des-vierten-buerokratieentlastungsgesetzes-fuer-unternehmen/">Nutzen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes für Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassen nach dem HGB</title>
		<link>https://kanzlei-stoelzel.de/anhebung-schwellenwerte-groessenklassen-hgb/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Silke Arnold]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 May 2024 08:05:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fach-News]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Größenklasse]]></category>
		<category><![CDATA[HGB]]></category>
		<category><![CDATA[Schwellenwert]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 17.04.2024 ist das „Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“ [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/anhebung-schwellenwerte-groessenklassen-hgb/">Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassen nach dem HGB</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am 17.04.2024 ist das „</strong><a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/120/VO" target="_blank" rel="noopener"><strong>Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften</strong></a><strong>“ in Kraft getreten. Durch das Änderungsgesetz wurden die bei der Bilanzierung und Rechnungslegung maßgeblichen Schwellenwerte zur Definition der Größenklasse eines Unternehmens angehoben. </strong></p>
<h2><strong>Bedeutung der Größenklassen nach dem HGB</strong></h2>
<p>Die im Handelsgesetzbuch (HGB) enthaltenen, monetären Schwellenwerte bei der Bilanzsumme sowie den Umsatzerlösen sind neben der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer maßgeblich für die Einstufung eines Unternehmens als kleinst, klein, mittelgroß oder groß und geben u.a. Auskunft darüber, ob und wie Jahresabschlüsse aufzustellen, zu gliedern, offenzulegen und von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen sind. Denn der Umfang der Bilanzierungs- und Berichtspflichten hängt von der Unternehmensgröße ab.</p>
<p>Darüber hinaus sind die Schwellenwerte ausschlaggebend dafür, ob ein Mutterunternehmen verpflichtet ist, einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen.</p>
<h2><strong>Anhebung der Schwellenwerte </strong></h2>
<p>Mit der nunmehr beschlossenen Anhebung der Schwellenwerte in §§ <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__267.html" target="_blank" rel="noopener">267</a>, <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__267a.html" target="_blank" rel="noopener">267a</a> HGB um ca. 25% ändert sich auch die Einstufung der Unternehmen.</p>
<ul>
<li>Kleinstunternehmen – Unternehmen, die am Bilanzstichtag die Grenzen von mind. zwei der folgenden Größenmerkmale nicht überschreiten:
<ul>
<li>Bilanzsumme ≤ 450.000 EUR</li>
<li>Nettoumsatzerlöse ≤ 900.000 EUR</li>
<li>während des Geschäftsjahres Beschäftigte ø 10</li>
</ul>
</li>
<li>Kleine Unternehmen – Unternehmen, die am Bilanzstichtag die Grenzen von mind. zwei der folgenden Größenmerkmale nicht überschreiten:
<ul>
<li>Bilanzsumme ≤ 7.500.000 EUR</li>
<li>Nettoumsatzerlöse ≤ 15.000.000 EUR</li>
<li>während des Geschäftsjahres Beschäftigte ø 50</li>
</ul>
</li>
<li>Mittlere Unternehmen – keine Kleinst- oder kleine Unternehmen, die am Bilanzstichtag die Grenzen von mind. zwei der folgenden Größenmerkmale nicht überschreiten:
<ul>
<li>Bilanzsumme ≤ 25.000.000 EUR</li>
<li>Nettoumsatzerlöse ≤ 50.000.000 EUR</li>
<li>während des Geschäftsjahres Beschäftigte ø 250</li>
</ul>
</li>
<li>Große Unternehmen –Unternehmen, die am Bilanzstichtag die Grenzen von mind. zwei der folgenden Größenmerkmale überschreiten:
<ul>
<li>Bilanzsumme 25.000.000 EUR</li>
<li>Nettoumsatzerlöse 50.000.000 EUR</li>
<li>während des Geschäftsjahres Beschäftigte ø 250</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p>Darüber hinaus wurden die Schwellenwerte in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__293.html" target="_blank" rel="noopener">§ 293 HGB</a> auch für Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte angehoben.</p>
<h2><strong>Rückwirkende Anwendung der neuen Schwellenwerte</strong></h2>
<p>Die neuen Schwellenwerte sind für nach dem 31.12.2023 endende Geschäftsjahre zwingend anzuwenden. Der Gesetzgeber hat aber auch für nach dem 31.12.2022 beginnende Geschäftsjahre rückwirkend ein Wahlrecht zur Anwendung der neuen Schwellenwerte eingeräumt. Auch Konzernen steht dieses Wahlrecht zu, wobei es dann nur einheitlich in der gesamten Gruppe und nicht für jedes Unternehmen gesondert angewendet werden darf.</p>
<p>Die Möglichkeit der rückwirkenden Erhöhung der Schwellenwerte führt zu der Herausforderung, dass viele Unternehmen, die bislang als mittelgroß eingestuft waren, nun aus der Prüfungspflicht fallen. Da mittlerweile jedoch die meisten Unternehmen die Abschlussprüfer beauftragt und bestellt haben, wird es wohl nur schwerlich umsetzbar sein, von der Prüfung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2023 wieder zurückzutreten. Daher werden die meisten Prüfungen – sofern sie nicht schon beendet sind – sicherlich zumindest freiwillig fort- bzw. durchgeführt werden.</p>
<p><strong>Fazit:</strong></p>
<p>Allein angesichts der Inflationsrate der letzten Jahre war die Anhebung der Schwellenwerte schon längst überfällig. Denn immer mehr Unternehmen sind durch die notwendigen Preiserhöhungen in höhere Größenklassen geraten und mussten durch die damit verbundenen erweiterten Rechnungslegungspflichten einen viel zu hohen Bürokratieaufwand betreiben. Durch die Anhebung der Schwellenwerte werden nun eine Vielzahl von Berichts- und Prüfungspflichten erleichtert oder ganz wegfallen. Damit ist ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau in Unternehmen in die Wege geleitet worden.</p>
<p>Stand: 10.05.2024</p>
<p><strong>Ansprechpartner:</strong></p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/ralf-stoelzel/" target="_blank" rel="noopener">Ralf Stölzel</a> (Rechtsanwalt / Steuerberater)</p>
<p><strong>Kontaktdaten:</strong></p>
<p><a href="mailto:kontakt@stoelzel-gbr.de" target="_blank" rel="noopener">kontakt@stoelzel-gbr.de</a></p>
<p>+49 (0)351 486 70 70</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/anhebung-schwellenwerte-groessenklassen-hgb/">Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassen nach dem HGB</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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