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	<title>Aktuelles Archive - Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</title>
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	<title>Aktuelles Archive - Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</title>
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		<title>Warnhinweis: Gefälschte E-Mails und Rechnungen</title>
		<link>https://kanzlei-stoelzel.de/warnhinweis-gefaelschte-dokumente/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Silke Arnold]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Feb 2026 09:14:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Fach-News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aktuell werden wieder verstärkt gefälschte E-Mails, Briefe und Rechnungen versandt, die darauf abzielen, den Empfänger [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/warnhinweis-gefaelschte-dokumente/">Warnhinweis: Gefälschte E-Mails und Rechnungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aktuell werden wieder verstärkt gefälschte E-Mails, Briefe und Rechnungen versandt, die darauf abzielen, den Empfänger zu Zahlungen oder zur Herausgabe von persönlichen Daten wie Zugangsinformationen zu bewegen. Vermeintliche Absender sind dabei sehr oft Finanzbehörden, wie das Bundeszentralamt für Steuern oder Elster, oder die Zentralen Zahlstellen der Amtsgerichte &#8211; letztere oftmals nach Änderungen im Handelsregister.</strong></p>
<h2><strong>1. Gefälschte E-Mail des Bundeszentralamts für Steuern</strong></h2>
<p><strong> <img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-4703 alignleft" src="https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt1-212x300.jpg" alt="" width="212" height="300" srcset="https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt1-212x300.jpg 212w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt1-724x1024.jpg 724w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt1-768x1086.jpg 768w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt1-1086x1536.jpg 1086w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt1-1448x2048.jpg 1448w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt1-scaled.jpg 1810w" sizes="(max-width: 212px) 100vw, 212px" /><img decoding="async" class="size-medium wp-image-4704 alignleft" src="https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt2-212x300.jpg" alt="" width="212" height="300" srcset="https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt2-212x300.jpg 212w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt2-724x1024.jpg 724w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt2-768x1086.jpg 768w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt2-1086x1536.jpg 1086w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt2-1448x2048.jpg 1448w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2026/02/BzfSt2-scaled.jpg 1810w" sizes="(max-width: 212px) 100vw, 212px" /></strong></p>
<p>Wie das aktuell bei unserer Kanzlei eingegangene Beispiel einer angeblichen Zahlungsaufforderung des Bundeszentralamts für Steuern zeigt, sind diese gefälschten Schreiben auf den ersten Blick nicht von echten Dokumenten zu unterscheiden. Sie verwenden oftmals Betreffzeilen wie „Bescheid“, „Wichtige Mitteilung“ oder „Mitteilung der Bundesbehörde“. Hinzu kommt, dass Aufbau der Schreiben und die verwendeten Logos oftmals im gleichen Design wie die Originale gestaltet sind. Doch ein genauerer Blick lohnt sich:</p>
<p>Im Beispielfall war zwar der angezeigte E-Mail-Absender das „Bundeszentralamt für Steuern“. Die hinterlegten Detailinformationen gaben indes eine unbekannte Absenderadresse an. Darüber hinaus enthält die im Dokument angegebene Bankverbindung als Empfänger eine Privatperson und eine ausländische IBAN. Besonders perfide ist, dass im Text des Schreibens darauf hingewiesen wird, dass die Zahlung an den „zuständigen Sachverständigen“ zur „ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens“ vorzunehmen ist. Dies zusammen mit einer kurzen Zahlungsfrist und der Androhung möglicher Vollstreckungsmaßnahmen ist durchaus geeignet, Druck zur umgehenden Begleichung der angeblichen Forderung aufzubauen.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h2><strong>2. Gefälschte Rechnungen und Zahlungsaufforderungen des Handels- und Vereinsregisters</strong></h2>
<p>Verstärkt zu beobachten sind auch immer wieder Fake-Rechnungen, die angeblich vom „Amtsgericht“ versendet werden, nachdem der Empfänger eine Änderung im Handelsregister beantragt hat. Betrüger nutzen die Veröffentlichungen der Registerportale, um gezielt falsche Rechnungen und Zahlungsaufforderungen zu erstellen. Nach den Hinweisen des <a href="https://www.ag-hamm.nrw.de/behoerde/beh_aktuelles/Warnung-vor-einem-Betrugsversuch/index.php" target="_blank" rel="noopener">Amtsgerichts Hamm</a> werden als Absender dieser meist per E-Mail versandten Nachrichten „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „Register Portal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“ oder auch „Industrie &amp; Handelsregister“ unter Verwendung des Landeswappens ausgewiesen.</p>
<p>Es wird zur Zahlung eines vierstelligen Betrages an eine ausländische Kontoverbindung aufgefordert. Der Empfänger der Kontoverbindung ist zudem nicht das Amtsgericht bzw. die Zentrale Zahlstelle, sondern der Name einer Privatperson. Unterzeichnet sind die Rechnungen oftmals von „Dr. Jörg Raupach, Richter am Amtsgericht“ oder “Dr. Joachim Eiden”, Richter am Amtsgericht Osnabrück“. Diese Richter gibt es dort nicht.</p>
<h2><strong>3. Empfehlungen der Finanz- und Justizverwaltung</strong></h2>
<p>Leider sind bei betrügerischen E-Mails Absenderadressen oder Absendernamen oftmals schon so gestaltet, dass sie authentisch und vertrauenswürdig aussehen. Um bei der Unterscheidung von Spam-Mails zu echten Behördennachrichten eine Hilfestellung zu erhalten, hat die <a href="https://ofd-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Aktuelles/26_11_2025+Warnung+vor+Betrugsversuchen?LISTPAGE=cbi:///cms/6373283" target="_blank" rel="noopener">Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg</a> folgende Handlungsempfehlungen gegeben:</p>
<ul>
<li>Die Steuerverwaltung sendet grundsätzlich nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten oder Rechnungen in Form eines E-Mail-Anhangs.</li>
<li>Derzeit versuchen Betrüger insbesondere per E-Mail oder mit gefälschten Webseiten mit ELSTER-Bezug an Informationen von Bürgern zu gelangen. Sie versenden E-Mails im Namen von ELSTER mit Titeln wie z.B. „Mahnverfahren eingeleitet“, „Meldung Ihrer aktuellen Krypto-Bestände“, „Rückzahlung Einkommensteuer“, „Rückerstattung zur Auszahlung bereit“, „Amtliche Mitteilung zur Einkommensteuer“.</li>
<li>Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen.</li>
<li>Die Steuerverwaltung wird in einer E-Mail niemals Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage, anfordern.</li>
<li>Klicken Sie nicht auf einen eingebetteten Link in einer E-Mail, wenn Sie Zweifel daran haben, dass die E-Mail von der Finanzverwaltung stammt.</li>
</ul>
<p>Das <a href="https://www.justiz.sachsen.de/agl/?_cp=%7B%22accordion-content-4720%22%3A%7B%220%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen%22%3A%7B%22group%22%3A%22accordion-content-5022%22%2C%22idx%22%3A0%7D%2C%22accordion-content-5022%22%3A%7B%220%22%3Atrue%7D%7D" target="_blank" rel="noopener">Amtsgericht Leipzig</a> warnt auf seiner Homepage vor diesen und weiteren Betrugsversuchen, z.B. durch Bezugnahme auf angeblich laufende Gerichtsverfahren, bei denen eine Rückmeldung über eine Antwort-Mailadresse erbeten wird sowie vor gefälschten SMS von Gerichten, bei denen zum Rückruf aufgefordert wird.</p>
<p>Warnhinweise zu gefälschten E-Mails gibt es weiterhin bei <a href="https://www.elster.de/eportal/infoseite/sicherheit_(allgemein)" target="_blank" rel="noopener">ELSTER</a>. Aktuelle Warnhinweise können Sie darüber hinaus dem <a href="https://www.bzst.de/DE/Service/Betrug/warnung_betrugsversuche.html?nn=68098" target="_blank" rel="noopener">Bundeszentralamt für Steuern</a> entnehmen, welches ebenso wie das <a href="https://www.bsi.bund.de/DE/Home/home_node.html" target="_blank" rel="noopener">Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik</a> auch Tipps für den digitalen Alltag nebst Hinweisen für den Umgang mit E-Mails und im Internet gibt.</p>
<p><strong>Weitere Praxistipps:</strong></p>
<p>Überprüfen Sie erhaltene Dokumente ausnahmslos auf Echtheit. Achten Sie besonders auf einen stimmigen, vollständigen Briefbogen und Absender. Stimmen Firmenname, Rechtsform und Anschrift exakt mit Ihrem bekannten Vertragspartner überein? Auch eine ausländische IBAN ist ein Warnsignal. Prüfen Sie die Höhe des Rechnungsbetrages und angegebene Aktenzeichen bzw. Kundennummern. Ungewöhnlich hohe oder neue Gebühren sollten misstrauisch machen. Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in dem fraglichen Dokument angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die vorigem Schriftverkehr bzw. den offiziellen Webseiten der Behörden zu entnehmen ist. Ferner sollten Sie die angegebenen E-Mail-Adressen nicht kontaktieren.</p>
<p>Stand: 09.02.2026</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Kontaktdaten:</strong></p>
<p><a href="mailto:kontakt@stoelzel-gbr.de" target="_blank" rel="noopener">kontakt@stoelzel-gbr.de</a></p>
<p>+49 (0)351 486 70 70</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/warnhinweis-gefaelschte-dokumente/">Warnhinweis: Gefälschte E-Mails und Rechnungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Umstrukturierung unserer Kanzlei – Erfolgreiche Zusammenarbeit findet ihre Fortsetzung</title>
		<link>https://kanzlei-stoelzel.de/umstrukturierung-unserer-kanzlei-erfolgreiche-zusammenarbeit-findet-ihre-fortsetzung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Silke Arnold]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Apr 2025 06:23:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Fach-News]]></category>
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		<category><![CDATA[Umstrukturierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus der Kanzlei Stölzel Rechtsanwälte Steuerberater ist zum 01.04.2025 die Kanzlei Stölzel Rechtsanwälte Steuerberater GmbH [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/umstrukturierung-unserer-kanzlei-erfolgreiche-zusammenarbeit-findet-ihre-fortsetzung/">Umstrukturierung unserer Kanzlei – Erfolgreiche Zusammenarbeit findet ihre Fortsetzung</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aus der Kanzlei Stölzel Rechtsanwälte Steuerberater ist zum 01.04.2025 die Kanzlei Stölzel Rechtsanwälte Steuerberater GmbH geworden.</strong></p>
<p>Innovationen und Veränderungen sind ein wichtiger Baustein für Erfolg. Auch wir ruhen uns nicht aus, sondern entwickeln uns weiter. Ein Schritt auf diesem Weg ist die „Verjüngung“ unseres Gesellschafterbestandes, indem wir Herrn Steuerberater Peter Kossatz als Gesellschafter in unsere Kanzlei aufgenommen haben. Er wird nun als weiterer Gesellschafter-Geschäftsführer Hand in Hand mit Herrn Steuerberater und Rechtsanwalt Ralf Stölzel die Geschicke der Kanzlei Stölzel lenken.</p>
<p>Für unsere Mandanten bedeutet diese Umstrukturierung die Neuausrichtung unserer Kanzlei für die Zukunft und damit die Sicherheit, dass ihnen die Kanzlei Stölzel Rechtsanwälte Steuerberater GmbH noch lange als ihr Partner und als ihr Berater zur Verfügung stehen wird. Denn unser bisheriges, gut eingespieltes Team bleibt ihnen erhalten und wird darüber hinaus von weiteren, sehr erfahrenen Mitarbeitern unterstützt.</p>
<p>Stand: 01.04.2025</p>
<p><strong>Ansprechpartner:</strong></p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/ralf-stoelzel/" target="_blank" rel="noopener">Ralf Stölzel</a> (Rechtsanwalt / Steuerberater)</p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/peter-kossatz/" target="_blank" rel="noopener">Peter Kossatz</a> (Steuerberater)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Kontaktdaten:</strong></p>
<p><a href="mailto:kontakt@stoelzel-gbr.de" target="_blank" rel="noopener">kontakt@stoelzel-gbr.de</a></p>
<p>+49 (0)351 486 70 70</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/umstrukturierung-unserer-kanzlei-erfolgreiche-zusammenarbeit-findet-ihre-fortsetzung/">Umstrukturierung unserer Kanzlei – Erfolgreiche Zusammenarbeit findet ihre Fortsetzung</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Empfangspflicht für elektronische Rechnungen ab dem 01.01.2025</title>
		<link>https://kanzlei-stoelzel.de/empfangspflicht-e-rechnungen-ab-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Silke Arnold]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2024 15:12:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ab dem 01.01.2025 muss jeder Unternehmer in der Lage sein, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/empfangspflicht-e-rechnungen-ab-2025/">Empfangspflicht für elektronische Rechnungen ab dem 01.01.2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ab dem 01.01.2025 muss jeder Unternehmer in der Lage sein, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen und zu verarbeiten. </strong></p>
<h2><strong>Einführung der Empfangspflicht für elektronische Rechnungen</strong></h2>
<p>Ab dem 01.01.2025 wird es für jeden Unternehmer verpflichtend, im B2B-Bereich, also in der Geschäftsbeziehung zu anderen Unternehmern, E-Rechnungen im innerstaatlichen Geschäftsverkehr empfangen zu können.</p>
<p>Dabei handelt es sich bei einer E-Rechnung nicht um eine Bilddatei – beispielsweise im klassischen pdf-Format –, sondern um einen strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz, mit welchem die Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt werden (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/erechv/__2.html" target="_blank" rel="noopener">analog zu § 2 ERechV</a>). Die Europäische Norm für elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) gibt Standards für das Format der Rechnungen vor. Derzeit werden sog. XRechnungen bei öffentlichen Auftraggebern verlangt, deren Standards auf der Webseite der <a href="https://xeinkauf.de/xrechnung/" target="_blank" rel="noopener">Koordinierungsstelle für IT Standards (KoSIT)</a> näher beschrieben sind. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich darauf verständigt, dass sowohl eine Rechnung nach dem XStandard als auch nach dem ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 ein der EU-Norm entsprechendes strukturiertes elektronisches Format aufweisen, welches die neuen umsatzsteuerlichen Anforderungen für eine elektronische Rechnung erfüllt <a href="https://datenbank.nwb.de/Dokument/1027664/" target="_blank" rel="noopener">(BMF<time datetime="2023-10-02" data-search="2023-10-02"> v. 02.10.2023</time> &#8211; <span data-search="III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007">III C 2 &#8211; S 7287-a/23/10001 :007, nwb-Datenbank)</span></a>.</p>
<h2><strong>Umsetzung der Empfangspflicht für elektronische Rechnungen</strong></h2>
<p>Unabhängig davon, ob es sich um ein großes Unternehmen oder eine unternehmerische Tätigkeit im Nebengewerbe handelt, muss jeder Unternehmer ab dem 01.01.2025 zum Empfang und der Verarbeitung von elektronischen Rechnungen bereit sein.</p>
<p>Dazu sollte im ersten Schritt eine E-Mail-Adresse eingerichtet werden, auf welcher diese Rechnungen empfangen werden können. Weiterhin ist zu prüfen, wie eine empfangene E-Rechnung sodann verarbeitet werden kann. Hier gibt es derzeit bereits verschiedene Plattformen, die an entsprechenden Konzepten arbeiten. Auch unser Systempartner, die DATEV eG, hat angekündigt, entsprechende Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Wir werden an entsprechender Stelle darüber informieren.</p>
<p><strong>Ausblick:</strong></p>
<p>Ausgangspunkt ist die von der EU-Kommission geplante Einführung eines elektronischen Meldesystems zur Umsatzsteuer, welches aus den Daten der E-Rechnung gespeist werden soll. In Vorbereitung dessen ist zunächst ab dem 01.01.2025 die Bereitschaft zum Empfang elektronischer Rechnungen zwingend. Grundsätzlich gilt ab dem 01.01.2025 auch bereits eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungslegung. Hier hat der Gesetzgeber allerdings Übergangsregelungen bis zum Jahr 2027 vorgesehen (<a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/108/VO.html" target="_blank" rel="noopener">Art. 23 Wachstumschancengesetz</a>).</p>
<p>Stand: 23.05.2024</p>
<p><strong>Ansprechpartner:</strong></p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/peter-kossatz/" target="_blank" rel="noopener">Peter Kossatz</a> (Steuerberater)</p>
<p><strong>Kontaktdaten:</strong></p>
<p><a href="mailto:kontakt@stoelzel-gbr.de" target="_blank" rel="noopener">kontakt@stoelzel-gbr.de</a></p>
<p>+49 (0)351 486 70 70</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/empfangspflicht-e-rechnungen-ab-2025/">Empfangspflicht für elektronische Rechnungen ab dem 01.01.2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>RA/StB Ralf Stölzel, Beitrag DB 24, 1307 (Heft 21): Der unentgeltliche oder teilentgeltliche Erwerb eigener Anteile – Schenkung oder verdeckte Einlage?</title>
		<link>https://kanzlei-stoelzel.de/schenkung_oder_verdeckte_einlage/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Silke Arnold]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 May 2024 12:58:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Fach-News]]></category>
		<category><![CDATA[Schenkungsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[eigene Anteile]]></category>
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		<category><![CDATA[Erwerb]]></category>
		<category><![CDATA[Schenkung]]></category>
		<category><![CDATA[verdeckt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#160; Ausgangsfrage: Erfüllt die Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils durch den Gesellschafter an seine GmbH zu einem [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/schenkung_oder_verdeckte_einlage/">RA/StB Ralf Stölzel, Beitrag DB 24, 1307 (Heft 21): Der unentgeltliche oder teilentgeltliche Erwerb eigener Anteile – Schenkung oder verdeckte Einlage?</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img decoding="async" class=" wp-image-4328 alignleft" src="https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2024/05/Der-Betrieb-225x300.jpg" alt="" width="201" height="268" srcset="https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2024/05/Der-Betrieb-225x300.jpg 225w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2024/05/Der-Betrieb-768x1024.jpg 768w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2024/05/Der-Betrieb-1152x1536.jpg 1152w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2024/05/Der-Betrieb-1536x2048.jpg 1536w, https://kanzlei-stoelzel.de/wp-content/uploads/2024/05/Der-Betrieb.jpg 1714w" sizes="(max-width: 201px) 100vw, 201px" /></strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ausgangsfrage:</strong></p>
<p><strong>Erfüllt die Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils durch den Gesellschafter an seine GmbH zu einem unter dem gemeinen Wert liegenden Kaufpreis den Tatbestand von </strong><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__7.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>§ 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG</strong></a><strong> oder liegt vielmehr eine nach </strong><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__17.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>§ 17 Abs. 1 S. 2 EStG</strong></a><strong> einkommensteuerpflichtige Veräußerung des Geschäftsanteils durch deine verdeckte Einlage vor? </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong> </strong></p>
<h2><strong>Schwerpunkt der Betrachtung</strong></h2>
<p>Die Kernproblematik liegt im vorliegenden Fall darin, ob auf den teilentgeltlichen Erwerb eigener Anteile durch eine Kapitalgesellschaft sowohl der Tatbestand von <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__17.html" target="_blank" rel="noopener">§ 17 Abs. 1 S. 2 EStG</a> (verdeckte Einlage von Geschäftsanteilen als Veräußerung) als auch der Tatbestand von <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__7.html" target="_blank" rel="noopener">§ 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG</a> (disquotale Einlagen als Schenkung) Anwendung findet. Hierzu ist zum einen die Entscheidung des Finanzgerichts Leipzig vom 06.05.2021, Az.: 8 K 31/2021 (Revision eingelegt Az.: II R 21/22) zu betrachten, die sich -soweit ersichtlich- erstmals mit der Anwendung von <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__7.html" target="_blank" rel="noopener">§ 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG</a> beschäftigt und die Anwendung von <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__7.html" target="_blank" rel="noopener">§ 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG</a> bejaht, und zum anderen mit der Entscheidung des <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201610076/" target="_blank" rel="noopener">BFH vom 20.01.2016, Az.: II R 40/14</a> auseinanderzusetzen, die den nahezu gleichen Sachverhalt betrifft, der allerdings vor der Einführung von <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__7.html" target="_blank" rel="noopener">§ 7 Abs. 8 ErbStG</a> lag.<strong> </strong></p>
<h2><strong>Auseinandersetzung im Beitrag</strong></h2>
<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Revisionsverfahren gegen das Urteil des Finanzgerichts Leipzig entschieden, dass zwar auf die Revision des Klägers das Urteil des Finanzgerichts Leipzig aufgehoben wird, hat aber den Rechtsstreit an das Finanzgericht zurückverwiesen. Da die Urteilsgründe noch nicht vorliegen, nimmt der Autor, Herr RA, StB Ralf Stölzel, in seinem Fachbeitrag zu den Fragen, die der BFH in den Entscheidungsgründen im Revisionsverfahren gegen das Urteil des Finanzgerichts Leipzig zu beantworten hat, und zu den Folgen der Entscheidung Stellung. Insbesondere zeigt er in diesem Beitrag auf, dass der teilentgeltliche Erwerb eigener Anteile den Tatbestand von <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__7.html" target="_blank" rel="noopener">§ 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG</a> nicht erfüllen kann. Sofern man dies doch unterstellt, kommt der Beitrag zu dem Ergebnis, dass dann die §§<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__13a.html" target="_blank" rel="noopener"> 13a</a> und <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__13b.html" target="_blank" rel="noopener">13b</a> ErbStG Anwendung finden müssen.</p>
<p><strong>Veröffentlichung / Quellen</strong></p>
<p><a href="https://research.owlit.de/document/7fd53b3d-9d36-39e3-ad6c-fa1f9db5f615" target="_blank" rel="noopener">Der Betrieb, Ausgabe 21 vom 17.05.2024</a> (Bezug nur für Abonnenten)</p>
<p>Stand: 21.05.2024</p>
<p><strong>Ansprechpartner:</strong></p>
<p><a href="https://kanzlei-stoelzel.de/berufstraeger/ralf-stoelzel/" target="_blank" rel="noopener">Ralf Stölzel</a> (Rechtsanwalt / Steuerberater)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Kontaktdaten:</strong></p>
<p><a href="mailto:kontakt@stoelzel-gbr.de" target="_blank" rel="noopener">kontakt@stoelzel-gbr.de</a></p>
<p>+49 (0)351 486 70 70</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-stoelzel.de/schenkung_oder_verdeckte_einlage/">RA/StB Ralf Stölzel, Beitrag DB 24, 1307 (Heft 21): Der unentgeltliche oder teilentgeltliche Erwerb eigener Anteile – Schenkung oder verdeckte Einlage?</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-stoelzel.de">Kanzlei Stölzel - Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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